| Art der Bekanntmachung | Ausschreibung |
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| Bekanntmachungsnummer | 128204452 |
| Beschreibung |
Projektnummer: RS/2026/8 Projektname: Austausch der Oberleitungskabel des 17. Umformersubstations Beschaffungsgegenstand: Durchführung von Bauarbeiten für das Objekt „Umbau von drei Frequenzumrichterabschnitten des 600-V-Gleichstromversorgungskabels der 17. Umformersubstation“. CPV-Code: 45231400-9 (Bauarbeiten für Stromleitungen) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Geschätzter Gesamtauftragswert: 698.314,00 Euro (ohne MwSt.) Planungsgrundlage: Alle Bauarbeiten müssen strikt gemäß Anlage 6 der Ausschreibungsunterlagen, „Planungsdokumentation der Baukonzeption“, sowie Anlage 5, „Mengen- und Kostenverzeichnis“, ausgeführt werden und den geltenden gesetzlichen Vorschriften Lettlands entsprechen. Abstimmung mit Drittinfrastruktur: Falls Bauarbeiten die Änderung von Ingenieurbauwerken wie unterirdischen Leitungen betreffen, die nicht dem Auftraggeber gehören, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Anforderungen der jeweiligen Anlagenbesitzer zu erfüllen und gemäß diesen Vereinbarungen mit ihnen über die Übergabe von Arbeiten, die Lieferung von Dokumenten usw. zu schließen. Diese Vereinbarungen müssen vor Beginn der betreffenden Arbeiten unterzeichnet werden. Bauort: Angegebene Standorte innerhalb der Stadt Riga, Republik Lettland. Verfahren zur Bauaufnahme: Innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung muss der Auftragnehmer bei der Abteilung für Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Riga Dokumente einreichen, um eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Bauaufnahme zu erhalten. Die Bauarbeiten beginnen am nächsten Werktag nach Ausstellung dieser Bescheinigung und Unterzeichnung der Bauübergabeakte durch beide Parteien. Verantwortung für Genehmigungen und Abstimmungen: Der Auftragnehmer muss auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen und Abstimmungsdokumente anderer Behörden und Unternehmen für die im Vertrag vereinbarten Arbeiten selbstständig einholen. Die Fristen für den Erhalt dieser Genehmigungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Frist für die Bauaufnahme. Verantwortung für die Instandhaltung städtischer Straßen: Während der Bauzeit (von der Bauübergabe bis zur Inbetriebnahme des Objekts) ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die tägliche Instandhaltung der Baustelle und der damit verbundenen angrenzenden Straßenbereiche zu sorgen, um die Einhaltung der relevanten städtischen Vorschriften von Riga (z. B. tägliche Reinigung, Schlaglochreparatur, Winterräumung usw.) sicherzustellen und die Sicherheit von Fußgängern und Verkehr zu gewährleisten. Bauschuttmanagement: Der Auftragnehmer ist für den Abtransport und die rechtmäßige Entsorgung von Bauschutt verantwortlich. Er muss einen Vertrag mit einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen abschließen und trägt alle damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Kosten. Qualitätsmanagementsystem: Bei der Angebotsabgabe ist eine Beschreibung des für dieses Projekt anwendbaren Qualitätssicherungssystems vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten den technischen Spezifikationen entsprechen. Anforderungen an detaillierten Bauablaufplan: Das technische Angebot muss einen Bauzeitplan mit Kalenderdaten enthalten, der die Reihenfolge der Arbeiten, die geplanten Tage für jedes Teilprojekt sowie die Gesamtdauer (max. 9 Monate) und die Inbetriebnahmedauer (max. 3 Monate) klar angibt. Subunternehmerverwaltung: Werden Subunternehmer eingesetzt, deren Auftragswert ≥ 10.000 Euro beträgt oder auf deren Qualifikation sich der Bieter stützt, muss dieser Subunternehmer im lettischen Bauunternehmerregister eingetragen sein (oder ein ausländisches Unternehmen sein, das sich nach Zuschlagserteilung zur Registrierung verpflichtet). Bei Angebotsabgabe ist eine Kopie der Kooperationsvereinbarung mit dem Subunternehmer einzureichen. Bindung von Schlüsselpersonal: Das in den Angebotsunterlagen benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter, Straßenbauleiter usw.) darf nach Zuschlagserteilung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht ausgetauscht werden. Ersatzpersonal muss gleichwertige oder höhere Qualifikationen aufweisen. Verpflichtung zur Krankenversicherung (Bewertungsbonus): Der Bieter kann sich verpflichten, während der gesamten Vertragslaufzeit für alle am Projekt beteiligten Personen eine den Anforderungen entsprechende Krankenversicherung bereitzustellen. Diese Verpflichtung wird in der Angebotsbewertung mit zusätzlichen 5 Punkten honoriert. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsgarantie: Vom Auftragnehmer kann die Stellung einer Anzahlungsgarantie verlangt werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Bankgarantie oder Versicherungspolice in Höhe von 5 % des Vertragswerts als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungspflichten von 3 Jahren (für das Objekt) und 2 Jahren (für Straßenmarkierungen) bereitzustellen. Vertragspreis und Zahlung: Festpreisvertrag mit Einheitspreisen, die für die Vertragslaufzeit unveränderlich sind. Voraussichtlicher Zahlungsablauf: Nach Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 20 % möglich (Vorlage einer Garantie erforderlich); anschließend erfolgen Abschlagszahlungen basierend auf den monatlich fertiggestellten Mengen, wobei die Anzahlung schrittweise zurückbehalten und eine Endzahlung von 10 % einbehalten wird; die finale Endzahlung erfolgt nach Fertigstellung, Abnahme des Projekts und Vorlage der Gewährleistungsgarantie. Der endgültige Abrechnungspreis darf den geschätzten Gesamtauftragswert von 698.314,00 Euro nicht überschreiten. Änderungsmanagement: Änderungen des Bauumfangs (Erweiterungen oder Kürzungen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Für während der Bauarbeiten festgestellte, in der Planung nicht vorhergesehene Probleme mit unterirdischen Anlagen oder Änderungen technischer Lösungen kann ein Änderungsverfahren eingeleitet werden, jedoch darf der Gesamtbetrag solcher Änderungen 15 % des anfänglichen Gesamtvertragspreises nicht überschreiten. Streitbeilegung und anwendbares Recht: Der Vertrag unterliegt lettischem Recht. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden zunächst durch Verhandlungen beigelegt. Scheitern diese, kann eine unabhängige Sachverständigenbegutachtung beauftragt werden. Letztlich kann die Streitigkeit vor den Gerichten der Republik Lettland ausgetragen werden. Sanktions- und Compliance-Klauseln: Bieter müssen die internationalen und nationalen lettischen Sanktionsgesetze einhalten, insbesondere die Anforderungen der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten entsprechende Compliance-Erklärungsformulare, die vom Bieter auszufüllen sind. Wesentliche Qualifikationsanforderungen: Fachliche Qualifikation: Der Bieter (oder alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss im Handelsregister eingetragen sein und über die Berechtigung zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und der Verlegung von elektrischen Leitungen mit einer Spannung ≤ 1 kV verfügen (muss im lettischen Bauunternehmerregister eingetragen sein oder gemäß ausländischen Vorschriften registriert sein und sich zur Registrierung in Lettland nach Zuschlagserteilung verpflichten). Finanzielle Anforderungen: Umlaufvermögen/Kurzfristige Verbindlichkeiten ≥ 1,00; Eigenkapital positiv. Vorlage des letzten geprüften Jahresabschlusses oder Zwischenberichts erforderlich. Technische Erfahrung (Unternehmen): In den letzten 5 Jahren muss das Unternehmen Umbau-/Neubau-/Rekonstruktionsarbeiten an unterirdischen Kabeltrassen mit einer Spannung ≤ 1 kV im Bereich von Wohngebietsstraßen durchgeführt haben, mit einer Gesamtlänge von mindestens 2 Kilometern, wobei alle Arbeiten vollständig abgeschlossen und in Betrieb genommen sein müssen. Schlüsseltechnisches Personal: Projektleiter: Mindestens eine Person, die über ein Praxiszertifikat für die Bauleitung bei der Verlegung von elektrischen Leitungen mit einer Spannung ≤ 1 kV verfügt und in den letzten 5 Jahren die Leitung vergleichbarer Projekte mit einer Gesamtlänge von mindestens 1 Kilometer verantwortet hat. Straßenbauleiter: Mindestens eine Person, die über ein Praxiszertifikat für die Bauleitung von Straßenbauarbeiten verfügt. (Die gleiche Person kann beide Positionen innehaben) Zuschlagskriterien (wirtschaftlich vorteilhaftestes Angebot): Preis (CE): 95 Punkte. Berechnungsformel: CE = (Niedrigstes Angebot / Angebot des Bieters) × 95. Krankenversicherung des Personals (K1): 5 Punkte. Verpflichtet sich der Bieter, während der Vertragslaufzeit für alle an der Vertragserfüllung beteiligten Personen eine den Vertragsbedingungen entsprechende Krankenversicherung bereitzustellen, erhält er 5 Punkte; ohne Verpflichtung 0 Punkte. Gesamtpunktzahl: 100 Punkte. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit hat das Angebot mit der höheren Punktzahl im Preis (CE) Vorrang. Angebotssicherheit: 9.000,00 Euro. Akzeptable Formen: Bankgarantie (siehe Muster in Anlage 1), Versicherungspolice unter bestimmten Bedingungen oder Überweisung auf ein angegebenes Konto. Einreichung der Angebotsunterlagen: Muss elektronisch über das e-konkursu-Subsystem des elektronischen Beschaffungssystems mit sicherer elektronischer Signatur und Zeitstempel eingereicht werden. Angebote, die außerhalb dieses Systems eingereicht werden, werden nicht akzeptiert. Vertragserfüllungsfrist: Die Bauausführungsfrist beträgt maximal 9 Monate, beginnend am Tag nach Erhalt der Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Bauaufnahme von der städtischen Baubehörde. Die Inbetriebnahme des Objekts (einschließlich Erhalt der Fertigstellungsbescheinigung) darf ab Unterzeichnung der Fertigstellungsabnahme maximal 3 Monate dauern. Gewährleistungsfrist: Mindestens 3 Jahre für das Objekt selbst und mindestens 2 Jahre für die verlegten horizontalen Straßenmarkierungen (jeweils ab Inbetriebnahmedatum des Objekts). |
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