| Art der Bekanntmachung | Ausschreibungsbekanntmachung |
|---|---|
| Referenznummer | 128371214 |
| Beschreibung |
Ausschreibungstitel: Vermietung von 10 Wagen der 2. Klasse mit einer Betriebsgeschwindigkeit von mindestens 160 km/h einschließlich Wartungsdienstleistungen Verfahrenskennung: bd488a49-2476-46ce-ac35-0bd91bb05519 Interne Kennung: 26/WNP-035868/TUT Verfahrensart: Offenes Verfahren (unbeschränkt) Vertragsart: Liefervertrag (im Wesentlichen Fahrzeugvermietung mit Wartungsdienstleistungen) Hauptkategorie: CPV 34622400 – Reisezugwagen Beschaffungsgegenstand: Vermietung von 10 Wagen der 2. Klasse mit einer Betriebsgeschwindigkeit von mindestens 160 km/h einschließlich umfassender Wartungsdienstleistungen (Modell „Dry Lease“ oder „Wet Lease“, siehe technische Spezifikation). Kernmietdauer: 36 Monate (3 Jahre) Kernanforderungen an die Fahrzeuge: Betriebsgeschwindigkeit der Wagen mindestens 160 km/h. Die konkreten technischen Parameter (z. B. Wagenkastenkonstruktion, Drehgestelltyp, Bremssystem, Stromversorgungssystem, Fahrgastkapazität, Sitzanordnung, Klimaanlage, Beleuchtung, Fahrgastinformationssystem, Toiletten, barrierefreie Einrichtungen usw.) müssen vollständig den Vorgaben in der Ausschreibungsunterlage „Technische Spezifikation“ entsprechen. Fahrzeugzustand und -herkunft: Angebot neuer oder gebrauchter Fahrzeuge in sehr gutem Zustand ist zulässig. Gebrauchte Fahrzeuge müssen die technische Abnahme durch „PKP Intercity“ oder eine von ihm benannte Stelle bestehen, um die Einhaltung aller Sicherheits-, Leistungs- und Komfortstandards sowie die nahtlose Integration in das polnische Eisenbahnnetz sicherzustellen. Umfang der Wartungsdienstleistungen: Die Wartung ist allumfassend und umfasst planmäßige vorbeugende Wartung, ungeplante korrektive Wartung (Fehlerbehebung), tägliche Inspektionen, Reinigung sowie die Bereitstellung aller notwendigen Ersatzteile und Materialien (außer Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien), um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit für den kommerziellen Einsatz bereit sind. Standard der Wartungsdienstleistungen: Der Dienstleister muss eine Fahrzeugverfügbarkeit gemäß den vertraglich vereinbarten Werten (z. B. konkrete Einsatzbereitschafts- oder Verfügbarkeits-KPIs) gewährleisten. Alle Wartungsarbeiten müssen den polnischen Eisenbahnvorschriften, den EU-Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und den technischen Standards des Herstellers entsprechen. Wartungsort und -einrichtungen: Der Dienstleister muss die Wartungsdienstleistungen an von „PKP Intercity“ bestimmten Orten (möglicherweise in der Nähe von Warschau oder seiner Hauptbetriebsstätten) erbringen. Der Dienstleister kann eigene Werkstätten oder genehmigte Dritteinrichtungen nutzen, muss jedoch alle Sicherheits- und technischen Anforderungen erfüllen. Notfallreaktion und Störungsunterstützung: Es muss eine 7x24-Stunden-Notfallhotline und technische Unterstützung bereitgestellt werden. Für unterwegs auftretende Störungen müssen klare Reaktions- und Reparaturzeiten (z. B. TTR, Time To Repair) zugesichert werden, und notwendige Rettungs- und Bergungsausrüstung muss vorgehalten werden. Ersatzteil- und Logistikmanagement: Der Dienstleister ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines ausreichenden Ersatzteillagers zur Unterstützung der Wartungsaktivitäten verantwortlich. Ein Konzept für das Ersatzteil-Lieferkettenmanagement muss vorgelegt werden, um die Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile sicherzustellen und lange Fahrzeugausfälle aufgrund von Teilenmangel zu vermeiden. Personal und Schulung: Das mit der Wartung beauftragte Personal muss über entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Dienstleister muss Schulungen zu grundlegenden Fahrzeugbedienungen und Schnittstellen für Betriebs- oder technisches Aufsichtspersonal von „PKP Intercity“ durchführen. Dokumentation und Berichterstattung: Bei Fahrzeugübergabe ist ein vollständiges technisches Dokumentationspaket (einschließlich Zeichnungen, Handbücher, Wartungspläne usw.) bereitzustellen. Während der Vertragslaufzeit sind regelmäßig (z. B. monatlich) Wartungsberichte, Fahrzeugstatusberichte, Fehlerstatistiken und Verfügbarkeitsberichte vorzulegen. Versicherung und Haftung: Der Dienstleister muss für die gemieteten Fahrzeuge eine ausreichende Sachversicherung und für seine Wartungstätigkeiten eine Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsumfang muss den Ausschreibungsanforderungen entsprechen. Vertragsmanagement und Kommunikation: Es muss ein hauptverantwortlicher Projektmanager und Kundenbetreuer als alleiniger Ansprechpartner für „PKP Intercity“ benannt werden, der für die tägliche Koordination, Problemlösung und Vertragsverwaltung zuständig ist. Leistungsüberwachung und KPIs: Der Vertrag umfasst ein System von Key Performance Indicators (KPIs), wie Fahrzeugverfügbarkeit, Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF), Erfüllungsgrad des Wartungsplans, Mittlere Reparaturzeit (MTTR) usw. Das Nichterreichen von KPIs kann zu finanziellen Sanktionen führen. Fahrzeugübergabe und -rückgabe: Zu Vertragsbeginn muss der Dienstleister die Fahrzeuge gemäß den vereinbarten Standards übergeben. Am Ende der Vertragslaufzeit (einschließlich Verlängerungen) muss der Dienstleister die Fahrzeuge gemäß den vereinbarten technischen Zustandsstandards (unter Berücksichtigung normaler Abnutzung) an „PKP Intercity“ zurückgeben oder gemäß Vereinbarung anderweitig verfügen. Innovation und Mehrwert: Bieter werden ermutigt, in ihrem Angebot innovative Lösungen vorzuschlagen, die die Betriebseffizienz der Flotte steigern, die Gesamtlebenszykluskosten senken oder die Fahrgasterfahrung verbessern, z. B. Anwendung prädiktiver Wartungstechnologien, Energieeffizienzsteigerungskonzepte oder Integration digitaler Flottenmanagementsysteme. Optionsklauseln: Laufzeitverlängerungsoption: Möglichkeit zur Verlängerung der Grundmietdauer um maximal 12 Monate (Gesamtvertragsdauer maximal 48 Monate) nach Ablauf der Grundmietzeit. Dieses Recht kann maximal zweimal ausgeübt werden. Fahrzeugaufstockungsoption: Innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsunterzeichnung besteht das Recht, die Miete von bis zu 5 weiteren Wagen desselben Typs der 2. Klasse zu wählen. Liefer-/Leistungsort: Stadt Warschau, Polen (PL911), konkreter Ort und Leistungsumfang entsprechend den Betriebsanforderungen. Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2014/25/EU und das polnische Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen von 2019. Wesentliche Eignungsnachweise: Mit dem Angebot ist das „Europäische Einheitliche Eignungsnachweis-Dokument“ (JEDZ) als vorläufiger Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in späteren Verfahrensstufen die Vorlage der tatsächlichen Nachweisdokumente zu verlangen. Zuschlagskriterium: Einziges Kriterium ist der „Tagesmietpreis pro Wagen“, mit einer Gewichtung von 100 % (Niedrigstpreis). Technische, finanzielle und andere Aspekte dienen lediglich als Teilnahmebedingungen und werden nicht gewertet. Angebotsabgabe: Muss elektronisch über die oben genannte Plattform erfolgen und erfordert eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur. Angebotssprache: Polnisch Öffentliche Angebotsöffnung: 9. März 2026, 13:00 Uhr, online über MS Teams. Angebotssicherheit: Keine Angebotssicherheit erforderlich. Der erfolgreiche Bieter muss eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 2 % des Gesamtangebotspreises (inkl. Steuern) stellen. Hauptzahlungsbedingungen des Vertrags: Alle Abrechnungen erfolgen in Polnischen Złoty (PLN); keine Vorauszahlung; elektronische Zahlung. Elektronische Rechnung: Zulässig Anforderungen an Gemeinschaftsangebote: Gemeinschaftsangebote sind zulässig, jedoch muss ein gemeinsamer Vertreter (bevollmächtigter Vertreter) benannt werden, der gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haftet. Beschwerde-/Überprüfungsinstanz: Nationale Beschwerdekammer (Krajowa Izba Odwoławcza), Polen |
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