| Art der Bekanntmachung | Ausschreibung |
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| Bekanntmachungsnummer | 128559793 |
| Beschreibung |
Projektname: Übergangsverkehr München-Prag (München-Prag Übergang, MPrÜ) Vertragsart: Öffentlicher Dienstleistungsvertrag für den Schienenpersonennahverkehr gemäß Artikel 5.1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Umfang der Dienstleistungslinien: Umfasst zwei Regionalbahnlinien. RE 25-Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – deutsch-tschechische Grenze; RE 23-Linie: München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf (nur einzelne Zugpaare). Abdeckungsgebiet: Die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Dienstleistungsumfang: Jährlich etwa 1,87 Millionen Zugkilometer. Betriebsstart: 10. Dezember 2028, Beginn mit dem ersten Betriebstag nach der Fahrplanumstellung 2028. Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit von 3 Jahren, vom Betriebsstart bis zum 13. Dezember 2031; optional zweimal verlängerbar um jeweils 1 Jahr, maximal bis zum 10. Dezember 2033. Qualitätsanforderungen: Der Vertrag enthält detaillierte Qualitätsvorgaben für den Betrieb. Der Bieter muss alle Qualitätsindikatoren des Transportdurchführungsvertrags strikt einhalten. Fahrplananpassungsmechanismus: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Fahrplandienstleistungen während der Vertragslaufzeit anzupassen. Details werden in den Vergabeunterlagen erläutert. Fahrzeuganforderungen: Bieter dürfen neue oder gebrauchte Fahrzeuge einsetzen. Sprache der Angebote: Angebote werden ausschließlich in deutscher Sprache akzeptiert. Angebotsabgabe: Muss über das elektronische Vergabesystem erfolgen. Angebotsöffnung: 14. April 2026, 13:00 Uhr (MESZ). Angebotsbindungsfrist: Bieter müssen die Gültigkeit ihres Angebots für 136 Tage nach Angebotsfristende garantieren. Variantenangebote: Alternative Angebote sind nicht zulässig. Beschränkung auf ein Angebot: Ein Bieter darf nicht mehrere Angebote einreichen. Elektronische Rechnungen: Elektronische Rechnungsstellung ist verpflichtend. Elektronische Zahlungen: Während der Vertragsdurchführung werden Zahlungen elektronisch abgewickelt. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestjahresumsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2024: 40 Millionen Euro; Mindestpositiv-Eigenkapital (zu Tageswerten inkl. stiller Reserven) zum Jahresende 2024: 3,5 Millionen Euro. Bei Verlust im Jahr 2024 muss das Eigenkapital um den Verlustbetrag höher sein. Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit: Vorzulegen sind: Eigenauskunft zum Umsatz 2024; Jahresabschluss 2024; bei nicht ausreichendem bilanziertem Eigenkapital Nachweis über stille Reserven; bei Verlust 2024 Nachweis über dessen Ausgleich. Alternative Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit: Falls der Jahresabschluss 2024 noch nicht vorliegt, können Jahresabschluss 2023, Bewertung der Geschäftsergebnisse 2024 und eine Eigenauskunft über das vorläufige Eigenkapital zum Jahresende 2025 vorgelegt werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über Schlüsselpersonal mit Erfahrung in der Planung und Organisation von Regionalbahnverkehrsdiensten verfügen. Die genannten Personen müssen zwischen 2015 und 2025 mindestens drei Jahre lang in einer verantwortlichen Position in einem Schienenpersonennahverkehrsdienst mit einem jährlichen Umfang von mindestens 1,5 Millionen Zugkilometern tätig gewesen sein. Definition „verantwortliche Position“: Eine Position mit Entscheidungsbefugnis im relevanten Bereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten. Abgedeckte Kernkompetenzbereiche: Personalrekrutierung, Fahrzeugbeschaffung, Fahrzeugwartung und -bereitstellung, Betriebsplanung, Trassenbuchung, Tarifgestaltung, Vertriebskanalmanagement, Erlösabrechnung usw. Qualifikationsnachweis für Personal: Bei Hochschulabschluss oder Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter wird die erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position vermutet. Fehlen diese Qualifikationen, müssen Aufgabenbereich und eigenständige Entscheidungsbefugnis detailliert dargelegt werden. Nachweis der persönlichen Leistung: Es sind Lebensläufe der benannten Personen für ihre Tätigkeit in Schienenpersonennahverkehrsprojekten zwischen 2015 und 2025 vorzulegen, die eine mindestens dreijährige Tätigkeit in verantwortlicher Position in einem Dienst mit einem jährlichen Umfang von mindestens 1,5 Millionen Zugkilometern belegen. Regelungen für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zulässig, die Aufgabenverteilung muss klar sein. Technische und finanzielle Leistungsfähigkeit können kumuliert erbracht werden. Das ausführende Mitglied muss jedoch über die erforderliche Eisenbahnbetriebslizenz verfügen. Einbeziehung von Drittmitteln: Zulässig. Erforderlich sind: Nachweis der Fähigkeiten des Dritten, unwiderrufliche Zusicherung der Verfügbarkeit der Mittel, und der Dritte haftet gesamtschuldnerisch mit dem Bieter. Der Dritte muss ebenfalls eine Ausschlussgründe-Erklärung abgeben. Anforderungen an die Eisenbahnbetriebslizenz: Der Bieter muss zum Betriebsstart über eine deutsche Eisenbahnbetriebslizenz und ein Sicherheitszertifikat gemäß § 7a AEG verfügen. Alternative zum Lizenznachweis: Falls die Lizenz noch nicht vorliegt, muss das Angebot einen detaillierten Plan zur Lizenzbeschaffung enthalten, inkl. Zuverlässigkeitserklärung des Verantwortlichen, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Betriebsorganisationskonzept, Plan zur Einrichtung eines Sicherheitsmanagementsystems und detailliertem Zeitplan. Anforderungen an Handels-/Gewerberegisterauszug: Ein Handels- oder Gewerberegisterauszug, der nicht vor dem 13. März 2026 ausgestellt wurde, ist vorzulegen. Ausschlussgründe-Erklärung: Der Bieter muss eine Eigenauskunft darüber abgeben, ob Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die §§ 123, 124 GWB vorliegen. Verbot für russlandbezogene Unternehmen: Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist die Vergabe an in Russland ansässige oder mit Russland verbundene Unternehmen verboten. Bieter müssen eine „Eigenauskunft über Verbindungen zu Russland“ abgeben. Regelung zur Nachreichung von Unterlagen: Nach Angebotsfristende kann der Auftraggeber gemäß § 56 VgV die Nachreichung fehlender Unterlagen verlangen. Beschwerdeinstanz: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern. Beschwerdefristen: Gemäß § 160 GWB müssen Einwendungen innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis einer Verletzung erhoben werden. Offensichtliche Verletzungen in den Vergabeunterlagen müssen vor Angebotsfristende gerügt werden. Nach mehr als 15 Tagen nach Bekanntgabe des Zuschlags sind Beschwerden unzulässig. |
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