| Art der Bekanntmachung | Ausschreibung |
|---|---|
| Bekanntmachungsnummer | PR1131705-2480-P |
| Beschreibung |
Beschaffungszweck: Beschaffung eines 100G-Datentesters für die Leistungs-, Zuverlässigkeits- und Interoperabilitätstests von Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikationstechnologien, um die Leistung von Geräten wie Endpunkten, Switch-Endpunkten und Switches zu bewerten und die Funktionalität der zugrundeliegenden Protokolle (L2/L3) zu testen. Kernhardwareanforderungen: Die Testlösung muss mindestens ein Hardwaregerät enthalten, um die Funktionalität und Leistung externer Ethernet-TSN-Geräte zu testen, in der Lage sein, Datenpakete mit verschiedenen TSN-Protokollen zu erzeugen und TSN-Datenverkehr zu empfangen, um die Leistung des zu testenden Geräts zu analysieren. Modularitätsanforderung: Die Testlösung muss in Bezug auf Netzwerkschnittstellen modular sein und mit verschiedenen Netzwerkkarten ausgestattet werden können. Netzwerkschnittstellenanforderung: Die Testlösung muss Hardware-Netzwerkschnittstellen bereitstellen, die maximale Datenbandbreiten von 10M, 100M, 1G, 2.5G, 10G und 100G unterstützen. Hardware-Lastmodul (Position 1): Es müssen 8 Ports mit Unterstützung für 10M, 100M, 1G, 2.5G Geschwindigkeiten und 8 Hochgeschwindigkeitsports mit Unterstützung für 10G, 25G, 50G, 100G Geschwindigkeiten bereitgestellt werden. Verpflichtende Protokollunterstützung (<10G Ports): Für 10M, 100M, 1G, 2.5G Ports müssen die Protokolle IEEE 802.1AS-2020, 802.1Qav, 802.1Qbv, 802.3br/802.1Qbu, 802.1CB usw. unterstützt werden. Protokollunterstützungsbereich (<10G Ports): Bieter müssen andere von ihrer Lösung auf 10M, 100M, 1G, 2.5G Ports unterstützte Protokolle auflisten (z. B. 802.1Qci, 802.1Qat/Qcc, 802.1Qca, 1588v2, 1722, 1733, TSN-Profile, TCP/UDP, 802.1Q-2020 usw.). Die Unterstützung weiterer Protokolle führt zu einer höheren technischen Bewertung. Verpflichtende Protokollunterstützung (≥10G Ports): Für 10G, 25G Ports müssen die Protokolle IEEE 802.1AS-2020, 802.1Qav, 802.1Qbv, 802.3br/802.1Qbu, 802.1CB usw. unterstützt werden. Protokollunterstützungsbereich (≥10G Ports): Bieter müssen andere von ihrer Lösung auf ≥10G Ports unterstützte Protokolle auflisten (z. B. 802.1Qci, 802.1Qat/Qcc, 802.1Qca, 1588v2, 1722, 1733, TSN-Profile, TCP/UDP, 802.1Q-2020 usw.). Die Unterstützung weiterer Protokolle führt zu einer höheren technischen Bewertung. Hardware-Chassis (Position 2): Muss mit 230V, 50Hz Wechselstrom versorgt werden können. Chassis-Anzahl Bewertung: Die Anzahl der Chassis, die zur Erfüllung aller Testfunktionen benötigt wird, muss ≤3 sein; je weniger Chassis benötigt werden, desto höher die technische Bewertung. Stromverbrauch (Nachhaltigkeit): Der maximale Stromverbrauch im Normalbetrieb muss bei 220V unter 9A liegen; je niedriger der Stromverbrauch, desto höher die Nachhaltigkeitsbewertung. Software und Testfähigkeiten (Position 3): Die Testlösung muss in der Lage sein, Testberichte zu generieren und in Formate wie MS-Word, PDF, HTML zu exportieren. Datenexport: Netzwerkverkehr (empfangene und gesendete Pakete) muss in Formaten wie PCAP für die externe Analyse exportierbar sein. Offline-Betrieb: Die Testlösung muss ohne Netzwerkverbindung betrieben werden können. Betriebsart: Es muss eine grafische Benutzeroberfläche zur Definition der Netzwerktopologie, Konfiguration, Testdefinition und -ausführung, Messung und Ergebnisanalyse bereitgestellt werden. Programmierschnittstelle: Es muss eine Programmierschnittstelle zur Implementierung benutzerdefinierter Protokolle, Tests und Messungen bereitgestellt werden. Grundlegende Testfunktionen: Muss die Überwachung und Messung von Durchsatz, Latenz, Jitter, Paketverlust, Anzahl gesendeter/empfangener Frames, CRC-Fehler unterstützen. Parallele Tests: Muss parallele Durchsatztests unterstützen, bei denen mehrere Ports gleichzeitig Verkehr erzeugen und analysieren. Zeitsynchronisationsverifizierung: Muss die Funktion zur Verifizierung der Paketzeitsteuerung und Synchronisationsgenauigkeit besitzen. Datenintegritätsprüfung: Muss bei der Analyse des Netzwerkverkehrs eine Paketintegritätsprüfung (Erkennung von Frame-Fehlern) durchführen und die Frame-Fehlerrate anzeigen können. Frame-Preemption-Test: Muss die Fähigkeit besitzen, Frame-Preemption-Funktionalität und -Leistung zu testen/überwachen. Avnu-Konformitätstest: Muss die Ausführung und Auswertung von Avnu-Konformitätstests unterstützen. Bieter müssen verfügbare Testpunkte auflisten; je mehr Testpunkte verfügbar sind, desto höher die technische Bewertung. TSN-Konformitätstest: Muss TSN-Konformitätstests ausführen und auswerten können. Bieter müssen Testpunkte auflisten; je mehr relevante Testpunkte, desto höher die technische Bewertung. Messauflösung: Die maximale Messauflösung für die Paketzeitsteuerung muss ≤10 ns betragen; je kleiner der Wert, desto höher die technische Bewertung. Port-zu-Port-Latenzmessung: Der gemessene Wert für die Port-zu-Port-Latenz (ohne die Latenz des Testsystems selbst) muss unter 100 ns liegen; je kleiner der Wert, desto höher die technische Bewertung. Verkehrssimulation: Muss Netzwerkverkehr für verschiedene Anwendungsszenarien simulieren können. Konfiguration langsamer Ports: Muss die Konfiguration von 10/100/1000/2500 Base-T mit/ohne Autonegotiation unterstützen, unterstützt Halbduplex (mindestens 10 und 100) und Vollduplex. Der Benutzer kann den Autonegotiation-Advertised-Status konfigurieren. Software-Updates und Supportdauer: Die kostenlose Update- und Supportdauer für alle erforderlichen Softwarepakete muss ≥12 Monate betragen; je länger die Dauer, desto höher die technische Bewertung. Kosten für Software-Updates und Support: Es müssen die durchschnittlichen jährlichen Kosten für fortlaufende Software-Updates und Support innerhalb von 36 Monaten nach Lieferung angegeben werden; je niedriger die Kosten, desto höher die technische Bewertung. Optionale Funktion (LV Pos. 1.4): Die Testlösung muss eine 1pps-Schnittstelle zur Messung der Zeitsynchronisationsgenauigkeit im Netzwerk bereitstellen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (2 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 1.5): Die Testlösung muss eine 1pps-Eingangsschnittstelle bereitstellen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (2 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 4.4): Die Testlösung muss während des Messvorgangs Echtzeitdaten anzeigen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (1 Punkt). Optionale Funktion (LV Pos. 4.19): Die Testlösung muss als 10G+ Base-T konfigurierbar sein und Vollduplex mit/ohne Autonegotiation unterstützen. Der Benutzer kann den Autonegotiation-Advertised-Status konfigurieren. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (3 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 4.20): Die Testlösung muss 10BASE-T1S-Schnittstellen unterstützen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (3 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 4.21): Die Testlösung muss für 1G-Ports einen asynchronen Verkehrsformer bereitstellen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (2 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 4.22): Die Testlösung muss die EtherSAM (ITU-T Y.1564) Testfunktion unterstützen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (3 Punkte). Optionale Funktion (LV Pos. 4.23): Die Testlösung muss die RFC 2544 Testfunktion unterstützen. Die Bereitstellung dieser Funktion führt zu einer höheren technischen Bewertung (3 Punkte). Lieferbedingungen: DDP (geliefert verzollt, Incoterms 2020) für Deutschland und andere EU-Länder; DAP (geliefert benannter Ort, Incoterms 2020) für Nicht-EU-Länder, die Preise beinhalten jeweils Entladung, Verpackung, Versicherung. Gewünschter Liefertermin: August 2026 Sprache des Angebots: Deutsch oder Englisch Preisanforderung: Angebot in Euro, maximal drei Dezimalstellen, Preis muss ein fester Preis ohne Mehrwertsteuer sein. Zahlungsbedingungsoptionen: 1. Zahlung netto innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang. 2. 50% Zahlung bei Vertragsunterzeichnung (Vorlage einer Bankgarantie für den Vorschuss erforderlich), 50% nach Wareneingang. Vorschussgarantie: Bei Wahl der Zahlungsbedingung mit Vorschuss muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung das Original einer Bankgarantie gemäß dem von Fraunhofer bereitgestellten Muster (basierend auf VHB 423) vorgelegt werden. Fraunhofer akzeptiert keine Garantien der R+V Versicherung. Vertragsstrafe bei verspäteter Bankgarantie: Bei verspäteter Vorlage der Garantie wird nach Mahnung für jede angefangene Woche Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Gesamtvertragswerts, maximal jedoch 5%, fällig. Bei einer Verspätung von 12 Wochen behält sich Fraunhofer das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Präqualifikationsunterlagen: Dem Angebot müssen vollständige Unterlagen zum Unternehmen beiliegen (inkl. Gründungsjahr, Meilensteine, Mitarbeiterzahl, Geschäftsfelder), Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, mindestens 3 Referenzen zu ähnlichen Projekten (mit Angabe des Kunden und Kontaktdaten oder Beschreibung des Kundentyps und Bestätigung der Vergleichbarkeit). Verpflichtende Selbstauskunft: Es muss eine „Selbstauskunft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 und §124 GWB“ vorgelegt werden. Sanktionserklärung: Es muss eine „Selbstauskunft über keine Russlandbezüge (gemäß Verordnung (EU) 833/2014)“ vorgelegt und bestätigt werden, dass während der Vertragslaufzeit nicht mehr als 10% des Vertragswerts an Unternehmen mit Russlandbezug weitervergeben werden. Exportklassifizierungserklärung: Es muss das „Exportklassifizierungsanforderungsformular“ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden, das die US EAR-, USML-Klassifizierung der gelieferten Waren, die EU-Dual-Use-Liste-Klassifizierung sowie die EU-Gemeinsame Militärliste-Klassifizierung usw. angibt. Mitgliedschaftsanforderung: Durch Selbstauskunft muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen ein aktives Beitragsmitglied der AVNU Alliance ist. Vertragsgrundlagendokumente: Allgemeine Fraunhofer-Einkaufsbedingungen, Anti-Korruptions-Klauseln, Nachhaltigkeitsstandards, VOL/B. Anti-Korruptions-Klauseln: Fraunhofer behält sich das Recht vor, den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen wie Korruption, Bestechung, Wettbewerbsbeschränkung etc. fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe (höchstens das 50-fache des unrechtmäßigen Vorteilswerts oder das 50-fache der eingesparten Kosten, jedoch nicht mehr als 5% des Gesamtvertragswerts) sowie Schadensersatz zu verlangen. Nachhaltigkeitsstandards: Der Lieferant muss die Nachhaltigkeitsstandards von Fraunhofer einhalten, einschließlich der Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten, Arbeitsrechten und Umweltschutz. Fraunhofer behält sich das Recht vor, die Prozesse des Lieferanten zu überprüfen. Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern das Hinweisgebersystem von Fraunhofer zugänglich machen. Vertragskündigungsrecht: Fraunhofer behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Lieferant schwerwiegend gegen Compliance-Vorgaben verstößt (z. B. Korruption, grobe Fahrlässigkeit, Wettbewerbsbeschränkung) oder sich in Liquidation befindet, und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Gesamtvertragswerts zu verlangen. Gewährleistungsdauer: 24 Monate, beginnend am Tag nach Wareneingang. Ersatzteilversorgung: Der Lieferant garantiert die Versorgung mit Ersatzteilen für mindestens 7 Jahre zu angemessenen Lieferfristen. Technische Dokumentation: Mit der Lieferung müssen eine CE-Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Bedienungsanleitung (in elektronischer Form) bereitgestellt werden. Fragen und Klärungen: Alle ausschreibungsbezogenen Fragen müssen über die Fraunhofer-Ausschreibungsplattform eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung von Fragen endet 12 Kalendertage vor dem Angebotsschluss. Vergabekriterien: Preis 35%, technische Produkt-/Leistungsmerkmale 65%. Die technische Bewertung basiert auf der Erfüllung der verpflichtenden Anforderungen und der Leistung bei den B- und O-Kriterien (z. B. Anzahl unterstützter Protokolle, Leistungskennzahlen, Nachhaltigkeit usw.). Klausel nach Vertragserfüllung: Falls der erfolgreiche Bieter vor vollständiger Vertragserfüllung aus irgendeinem Grund (z. B. Kündigung, Widerruf, Insolvenz) nicht weitermachen kann, behält sich Fraunhofer das Recht vor, den verbleibenden Vertrag an andere Bieter in der Reihenfolge des Vergabeergebnisses zu vergeben. |
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