Chilenischer Gerichtshof verhandelt Berufungen zur Umweltüberprüfung des 600-MW-Kraftwerks Angamos
2026-06-28 10:03
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de.wedoany.com-Bericht: Das erste Umweltgericht Chiles (Primer Tribunal Ambiental) hat kürzlich zwei gerichtliche Beschwerden gegen eine Entscheidung des Ministerausschusses (Comité de Ministros) verhandelt, die die Überprüfung des Umweltqualifikationsbeschlusses (RCA) des Wärmekraftwerks Angamos (Central Termoeléctrica Angamos) betrifft. Die beiden Beschwerden wurden von Anwohnern der Stadt Mejillones sowie von Beobachtern des Umweltprüfverfahrens des Kraftwerks eingereicht, das sich in der Region Antofagasta befindet.

Die Beschwerdeführer stellen die Entscheidung der Behörde infrage und fordern Maßnahmen zur Minderung, Sanierung oder Kompensation des Kraftwerksbetriebs, da ihrer Ansicht nach die Umweltauswirkungen auf die atmosphärische Zusammensetzung, die Meeresumwelt und den Klimawandel nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der ersten Beschwerde (Aktenzeichen R-153-2026) argumentierte der Anwalt der Anwohner Manuel Carvajal und Saba Galindo, Marcos Emilfork, dass sich die atmosphärische Zusammensetzung durch Kohlendioxid-, PM2,5- und Rußemissionen wesentlich verändert habe, was Auswirkungen auf den Klimawandel habe, während der aktuelle Plan keine entsprechenden Minderungs-, Sanierungs- oder Kompensationsmaßnahmen vorsehe.

Die zweite Beschwerde wurde von den Beobachtern María José Kaffman, María Sará Larraín und Felipe Moreno eingereicht, vertreten durch Anwalt Santiago García. Sie argumentieren, dass die Folgen des aktuellen RCA im Hinblick auf die rechtlichen und ökologischen Entwicklungen überprüft werden sollten, da der angefochtene Beschluss die Veränderungen in Bezug auf atmosphärische Emissionen, Klimawandel und Parameter der Meeresumwelt nicht ausreichend behandle.

Der Anwalt der Exekutivdirektion der Umweltbewertungsbehörde (SEA) und des Ministerausschusses, Juan de Dios Montero, beantragte die Abweisung beider Beschwerden. Die SEA argumentierte, dass ein früheres Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die Berücksichtigung von Klimawandelvariablen in diesem Überprüfungsverfahren vorschrieb, bereits umgesetzt worden sei. Die Entscheidung des Ministerausschusses basiere auf den technischen Hintergründen der Akte, den Stellungnahmen der Umweltbehörden und den Zusagen des Projekteigentümers zur Bewältigung der Betriebsauswirkungen. Diese Zusagen umfassen den Bau eines Photovoltaik-Kraftwerks, die Erfüllung der grünen Steuer und die vorzeitige Stilllegung des Kohlekraftwerks. Die SEA ist der Ansicht, dass die Einstellung des Kohlebetriebs eine wichtige Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels sei. Hinsichtlich der Meeresumwelt seien die relevanten Variablen in das Überprüfungsverfahren einbezogen und auf der Grundlage technischer Hintergründe bewertet worden, wobei nur für das restliche freie Chlor Korrekturmaßnahmen festgelegt worden seien.

Der Anwalt von Eléctrica Angamos SpA, Benjamín Muhr, beantragte ebenfalls die Abweisung der Beschwerden. Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Befugnis zur Änderung des RCA gemäß Artikel 25 quinquies ein Ausnahmefall sei und nur dann ausgeübt werden könne, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt seien. Das Unternehmen argumentierte, dass im Überprüfungsverfahren festgestellt worden sei, dass mit Ausnahme einer Variablen keine wesentlichen Veränderungen der Umweltvariablen eingetreten seien, und dass für diese Variable ausreichende Zusagen gemacht worden seien.

Das RCA-Überprüfungsverfahren wurde im Jahr 2020 eingeleitet, nachdem mehrere Akteure behaupteten, dass wesentliche Veränderungen der Umweltvariablen, insbesondere der Meeresumwelt und der atmosphärischen Emissionen, eingetreten seien. Im Januar 2024 änderte der Bewertungsausschuss von Antofagasta den RCA N°290/2007 teilweise und stellte eine wesentliche Veränderung des restlichen freien Chlors in den Emissionen des Kühlsystems fest. Der Ministerausschuss wies die Verwaltungsbeschwerden am 19. Januar 2026 ab, nahm jedoch von Amts wegen neue Anforderungen auf, darunter die Optimierung des Umweltüberwachungsplans, ein neues Wassermodell unter Klimawandelszenarien und eine Studie zur Aufnahme benthischer Arten.

Das Wärmekraftwerk Angamos erhielt 2007 die Genehmigung für den Betrieb von vier 150-MW-Wärmekraftmaschinen mit einer Gesamtkapazität von 600 MW, wobei Kohle als Hauptbrennstoff und Heizöl als Reserve dient. Der Fall steht auch im Zusammenhang mit dem Alba-Projekt, das von Eléctrica Angamos SpA (einer Tochtergesellschaft von AES Gener) entwickelt wird und darauf abzielt, das Kraftwerk durch den Ersatz von Kohle durch ein Solarsalzsystem umzurüsten. Diese Initiative hat bereits die Umweltgenehmigung erhalten, und die entsprechenden Beschwerden wurden vom ersten Umweltgericht und vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

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