de.wedoany.com-Bericht: Die finnische Verkehrs- und Kommunikationsbehörde (Traficom) bereitet die Freigabe eines neuen Frequenzbandes für lokale drahtlose Breitbandnetze vor.

Die Behörde erklärte, dass dieser Schritt darauf abzielt, den Bedarf von Netzen zu decken, die in begrenzten Bereichen in Branchen wie Industrie, Logistik, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung sowie Veranstaltungsproduktion betrieben werden.
Die Vorbereitungen basieren auf einem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, der einheitliche technische Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente gemeinsame Nutzung des Frequenzbereichs 3800–4200 MHz festlegt. Dieses Band ist speziell für bodengebundene drahtlose Breitbandsysteme mit niedriger und mittlerer Leistung (d. h. private Netze) vorgesehen, die für bestimmte Organisationen oder Anwendungsszenarien wie Industriegebiete, Häfen, Krankenhäuser, Campusgelände oder Veranstaltungsbereiche genutzt werden.
In Finnland ist Traficom für die Vergabe von Frequenznutzungsrechten durch Funklizenzen für kleine lokale Netzdienste zuständig, die in begrenzten Gebieten betrieben werden.
Traficom hat im Frühjahr 2026 durch eine öffentliche Konsultation den Bedarf an der Nutzung des Frequenzbereichs 3800–4200 MHz in Finnland ermittelt. Die Konsultation ergab 23 Antworten, die in die weiteren Arbeiten eingeflossen sind. Darüber hinaus hat Traficom FusionLayer Oy mit der Erstellung eines unabhängigen Bewertungsberichts zur Inbetriebnahme des neuen Frequenzbandes beauftragt, der die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Bandes aus Sicht lokaler drahtloser Breitbandnetze bewertet und Optionen zur Aufteilung des Bandes zwischen lokaler und landesweiter Nutzung untersucht.
Die Vorbereitungen von Traficom werden bis 2026 fortgesetzt. Die künftige Nutzung des Frequenzbandes wird in der nächsten Aktualisierung der Regierungsverordnung 1246/2014 über die Nutzung von Funkfrequenzen und den Frequenzplan sowie in der Traficom-Funkfrequenzverordnung M4 berücksichtigt. In der Aktualisierung wird empfohlen, den Frequenzbereich 4050–4200 MHz lokalen drahtlosen Breitbandnetzen zuzuweisen. Die Behörde erarbeitet zudem die mit der Inbetriebnahme des Frequenzbandes verbundenen Bedingungen für Funklizenzen.
Ziel ist es, die wesentlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme des Frequenzbandes bis Ende 2026 abzuschließen. Es ist geplant, ab Anfang 2027 Anträge auf Funklizenzen für lokale Netze entgegenzunehmen und ab Frühjahr 2027 Betriebslizenzen zu erteilen.






