de.wedoany.com-Bericht: Das spanische Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico) hat einen Ministerialentwurf zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, der die Kosten des Erdgassystems, die Vergütung für grundlegende Untergrundspeicher und die geltenden Tarife für das Gasjahr 2027 (vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027) deutlich senkt. Ziel ist es, die regulierten Kosten für die Verbraucher zu reduzieren. Der Vorschlag sieht vor, den über die Erdgassystemabgaben zu erhebenden Betrag im Vergleich zum vorherigen Gasjahr um 35,8 % zu kürzen und die Zugangstarife für Untergrundspeicher um 2,5 % zu senken. Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, den Wettbewerb zwischen den Händlern zu stärken und den Endpreis für Erdgas zu dämpfen.

Laut dem Projektbericht sinkt der über die Abgaben zu erhebende Betrag von 10,4 Millionen Euro im Gasjahr 2026 auf 6,7 Millionen Euro im Jahr 2027. Dies führt zu einem Rückgang der Einheitskosten: Für Verbraucher mit niedrigerem Verbrauchsniveau beträgt die Senkung 36 %, für Verbraucher mit hohem Bedarf sogar bis zu 40 %. Das Ministerium erklärt, dass dieser Rückgang hauptsächlich auf die Änderung der Vergütung des Betreibers des organisierten Erdgasmarktes zurückzuführen ist, der keine entsprechenden Ausgleichszahlungen mehr erhält, sondern stattdessen Nettozahlungen an das Erdgassystem selbst leistet.
Gleichzeitig sieht der Vorschlag eine Senkung der Tarife für Untergrundspeicher um 2,5 % vor, gültig vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Die Regierung betont, dass diese Kosten besonders für kleinere Händler von Bedeutung sind, da sie einen proportional größeren Speicherkapazitätsbedarf zur Deckung der Kundennachfrage haben. Die Regierung ist der Ansicht, dass sinkende Dienstleistungspreise den Markteintritt neuer Betreiber fördern, den Wettbewerb stärken und indirekt zur Senkung der Erdgaspreise beitragen.
Die Verordnung legt den Speichertarif auf 0,002461 Euro/kWh/Tag·Jahr fest, den Einspeisetarif auf 0,151406 Euro/kWh/Tag und den Ausspeisetarif auf 0,109699 Euro/kWh/Tag. Im neuen Regulierungszeitraum bleibt der Vergütungssatz für grundlegende Untergrundspeicheraktivitäten bei 6,46 %. Die durch Systemabgaben finanzierten regulierten Kosten belaufen sich auf insgesamt 6,9 Millionen Euro, darunter hauptsächlich der jährliche Betrag für das kumulierte Defizit des Erdgassystems bis Ende 2014 (4,91 Millionen Euro) sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Betreiber des organisierten Erdgasmarktes, Regulierungskosten und Ausgleichszahlungen für die Versorgung mit künstlichem Gas auf den Inseln.
Die Verordnung erkennt auch eine Vergütung von 1,8 Millionen Euro für die regionale Vergasungsgesellschaft der Kanarischen Inseln (Gasificadora Regional Canaria) an, um die zusätzlichen Kosten für die Verteilung und Versorgung mit künstlichem Gas auf Teneriffa auszugleichen. Teneriffa ist die einzige Insel Spaniens, die diesen Dienst noch anbietet und noch nicht an das Erdgasnetz angeschlossen ist. Dieser Betrag umfasst die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten für 2027, die Vergütung zu den Tarifen sowie Anpassungen für das Geschäftsjahr 2025. Darüber hinaus gleicht der Vorschlag die Differenz zwischen der vorläufigen und der endgültigen Vergütung des Betreibers des organisierten Erdgasmarktes für 2025 aus und legt fest, dass dieser Betreiber im Gasjahr 2027 einen Nettobetrag von 9.714,53 Euro an das Erdgassystem zahlen muss.
Das Projekt enthält auch Änderungen der technischen Managementvorschriften des Erdgassystems, um die Integration erneuerbarer Gase zu fördern. Konkret wird der maximal zulässige Sauerstoffgehalt für die Einspeisung von Biomethan in Transport- und Verteilungsnetze von 1 % auf 0,4 % gesenkt. Das Ministerium ist der Ansicht, dass dieser neue Schwellenwert die Dekarbonisierungskapazität des Systems maximiert, ohne die Sicherheit der Infrastruktur oder der Verbrauchsgeräte zu gefährden. Die Vorschriften aktualisieren auch die Bedingungen für die Einspeisung von Wasserstoff und passen die Übergangsregelung für bereits angeschlossene oder in der Anbindung befindliche Biomethan-Produktionsanlagen an. Darüber hinaus stellt das Ministerium klar, dass die Ausnahme von der Abschaltreihenfolge für die Versorgung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung im Erdgasnotfall nur für die speziell für diese Tätigkeit bestimmte Erdgasmenge gilt, und legt fest, dass der technische Systemmanager die Notfallkontaktdaten von nicht geschützten Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 GWh besitzen muss.
Die Verordnung gilt für das Gasjahr 2027. Vor der endgültigen Genehmigung muss das öffentliche Konsultationsverfahren abgeschlossen, die Stellungnahme der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia, CNMC) eingeholt und die Zustimmung des Regierungsausschusses für Wirtschaftsangelegenheiten eingeholt werden.










