Mexikos Wirtschaftsministerium beschleunigt Explorationsgenehmigungen – Ziel: Wiederherstellung der Minenproduktion von 42 Millionen Tonnen

de.wedoany.com-Bericht: Am 3. September erklärte das mexikanische Wirtschaftsministerium, dass die Bundesregierung die Bearbeitung von Genehmigungen für Bergbauprojekte beschleunigt. Die vom Wirtschaftsministerium verantworteten Bergbaugenehmigungsverfahren haben derzeit einen Bearbeitungsfortschritt von etwa 98 % erreicht, während die wasserbezogenen Genehmigungsverfahren bei etwa 50 % liegen. José Fernando Aboitiz Saro, Leiter der Koordinierungsabteilung für Extraktionsaktivitäten des Wirtschaftsministeriums, erklärte, dass die Zahl der ausstehenden Anträge rückläufig sei. Die Regierung plane, durch die Vorantreibung von Projektgenehmigungen und die Inbetriebnahme neuer Minen die Bergbauproduktion wieder in die Nähe des früheren historischen Höchststands von etwa 42 Millionen Tonnen zu bringen.
In der nächsten Phase wird der Schwerpunkt auf der Anpassung der Mineralexplorationsverfahren liegen. Das Wirtschaftsministerium hat mit den zuständigen Bundesbehörden eine Arbeitsgruppe gebildet, um Optionen zur Erhöhung der Flexibilität und Transparenz des bestehenden Explorationssystems zu untersuchen. Es ist geplant, die Vorschläge in den kommenden Wochen der Bundesexekutive zur Bewertung vorzulegen. Der geplante Anpassungsbereich umfasst die Ressourcenerkundung und Reservenauffüllung bei Mineralien wie Kupfer, Zink, Gold und Silber. Derzeit sieht das mexikanische Bergbaugesetz vor, dass die staatliche Mineralexploration vom Geologischen Dienst Mexikos auf der Grundlage von Explorationsanordnungen des Wirtschaftsministeriums durchgeführt wird. Private Akteure können dem Wirtschaftsministerium Mineralinformationen zu nicht zugewiesenen oder nicht vergebenen Bergbaurechtsgebieten vorlegen und unter festgelegten Bedingungen an der anschließenden Explorationskooperation teilnehmen.
Das mexikanische Wirtschaftsministerium hat bereits im Mai dieses Jahres Vereinfachungsmaßnahmen für Verwaltungsverfahren im Bereich der Extraktionsaktivitäten veröffentlicht. Dabei wurden die Bezeichnungen, Materialien und Bearbeitungsabläufe für Bergbaurechte, Bergbauzuteilungen sowie damit verbundene Verwaltungsanträge angepasst. Zudem wurde klargestellt, dass Antragsteller nicht zur wiederholten Einreichung von Dokumenten verpflichtet werden dürfen, die den Regierungsbehörden bereits vorliegen. Diese Maßnahme verpflichtet das Wirtschaftsministerium, die entsprechenden begleitenden Regulierungsvorschriften innerhalb eines Jahres anzupassen.
Auch die Umweltgenehmigungen für Bergbauprojekte werden parallel angepasst. Das mexikanische Umwelt- und Naturschutzministerium hat im August die umweltbezogenen und forstrechtlichen Genehmigungsangelegenheiten von 10 auf 7 Punkte reduziert, wobei die erforderlichen Unterlagen pro Verfahren von 12 auf 4 verringert wurden. Gleichzeitig behält die Bundesregierung die Bergbaubeschränkungen in Naturschutzgebieten bei. Die entsprechenden Vorschriften legen fest, dass Umweltgenehmigungen für Mineralexploration, -gewinnung und -aufbereitung in bundesstaatlichen Naturschutzgebieten weiterhin gemäß den geltenden Schutzanforderungen behandelt werden müssen.
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