Ghana verbietet ab dem 1. September den Export von nicht lokal raffinierten Goldbarren
de.wedoany.com-Bericht: Ab dem 1. September setzt die ghanaische Goldkommission (GoldBod) offiziell neue Vorschriften für die lokale Goldraffination um. Goldbarren, die von selbstfinanzierenden Aggregatoren (Self-Financing Aggregators, SFA) über Arrangements mit zugelassenen Aufkäufern beschafft werden, müssen vor dem Export zwingend in Ghana raffiniert werden. GoldBod genehmigt keine Exportanträge für nicht lokal raffinierte Goldbarren mehr; die Raffination muss in von GoldBod zugelassenen oder bestimmten Raffinerien erfolgen.

Die neuen Vorschriften wurden am 24. August von der Compliance-Abteilung von GoldBod erlassen und gelten für Goldankauf- und Exportvereinbarungen zwischen SFA und zugelassenen Aufkäufern. Bestehende Aufkaufvereinbarungen und damit verbundene Geschäftsarrangements müssen bis zum 31. August angepasst und ausdrücklich um die Klausel „Raffination vor Export zwingend in Ghana" ergänzt werden. GoldBod kann von Unternehmen jederzeit Nachweise über die Vertragsanpassung verlangen und behält sich das Recht vor, bestimmte Raffinerien zu benennen.
Die Raffinationskosten werden von den SFA oder ihren zugelassenen Aufkäufern gemäß ihren geschäftlichen Vereinbarungen getragen und müssen vor dem Export des raffinierten Goldes bezahlt oder abgerechnet werden. Ab dem 1. September bearbeitet GoldBod Exportanträge nur noch, wenn bestätigt ist, dass das Gold in Ghana raffiniert wurde, die entsprechenden Raffinationskosten beglichen sind und die Anforderungen an Analyse, Regulierung und Export erfüllt sind.
Die Anforderung zur lokalen Raffination wird in die Lizenzbedingungen der SFA aufgenommen. Der direkte Export oder der Versuch, Goldbarren unraffiniert auszuführen, stellt einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen dar. GoldBod kann regulatorische Maßnahmen wie die Ablehnung oder Aussetzung von Exportgenehmigungen, die Aussetzung oder den Entzug von Lizenzen sowie Verwaltungssanktionen ergreifen. Diese Anforderung basiert auf dem Ghana Gold Board Act 2025 (Act 1140) und wird in Verbindung mit den von GoldBod am 13. Juli veröffentlichten Richtlinien für den Marktzugang und Handel von Aufkäufern umgesetzt.
Ab demselben Tag führt Ghana zudem neue Vorschriften zur Goldreinheitsprüfung ein. GoldBod und alle seine lizenzierten Goldkäufer müssen die Röntgenfluoreszenzanalyse (XRF) als Standardmethode zur Bestimmung der Reinheit von Goldbarren anwenden. Die bisherige Wasserdichtemethode dient nicht mehr als endgültiges Kriterium für die Reinheitsbestimmung. Lizenzierte Käufer müssen entsprechende XRF-Geräte anschaffen, Bedienpersonal schulen und Prüfaufzeichnungen für jeden Goldankauf aufbewahren.
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