Chinesischer Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes für erneuerbare Energien am 2. November zur ersten Lesung eingebracht
de.wedoany.com-Bericht: Am 2. November wurde der Novellierungsentwurf des „Gesetzes der Volksrepublik China für erneuerbare Energien" der 25. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses zur ersten Beratung vorgelegt. Der Novellierungsentwurf umfasst 10 Kapitel mit 76 Artikeln; im Vergleich zum geltenden Gesetz mit 8 Kapiteln und 33 Artikeln kommen 2 Kapitel und 43 Artikel hinzu. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Erschließung und Errichtung erneuerbarer Energien, zur Produktion und Einspeisung, zum Markthandel, zum Preismechanismus sowie zur Stromabnahme zu vervollständigen.

Das geltende „Gesetz für erneuerbare Energien" wurde 2005 verabschiedet und 2009 geändert; es regelt unter anderem die Ziele für Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Ressourcenerhebung, die Entwicklungsplanung, die Branchenlenkung, die technische Unterstützung sowie die Verbreitung und Anwendung. Im Bereich der Projektumsetzung verlangt das geltende Recht, dass Projekte zur netzgekoppelten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rechtsgemäß eine Verwaltungsgenehmigung einholen oder eine Registrierung vornehmen. Die diesmalige Novellierung stellt die Stärkung der Erschließungs- und Errichtungsverwaltung sowie die Vervollständigung des Systems der Ressourcenerhebung und der Entwicklungsplanung als Schwerpunkte heraus.
Hinsichtlich der Stromerzeugung und der Preisverwaltung legt Artikel 14 des geltenden Rechts das System der vollständigen garantierten Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien fest, Artikel 19 regelt den Mechanismus zur Bestimmung des Einspeisetarifs für erneuerbare Energien, und Artikel 20 enthält Regelungen zur Kostenerstattung. Der nunmehrige Novellierungsentwurf schlägt vor, die Verwaltung der Produktion und Einspeisung erneuerbarer Energien zu stärken und die Vervollständigung des Markthandels- und Preismechanismus in die wesentlichen Änderungsinhalte aufzunehmen.
Hinsichtlich der Stromabnahme ist im geltenden Recht bereits die Abnahmepflicht der Netzbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien festgelegt. Das 2025 in Kraft getretene „Energiewirtschaftsgesetz der Volksrepublik China" bestimmt zudem, dass Stromversorgungsunternehmen, Stromvertriebsunternehmen und relevante Stromverbraucher entsprechende Abnahmeverantwortung tragen; die zum 1. August 2026 in Kraft tretende Begleitregelung hat ein System von Mindestanteilszielen für den Verbrauch erneuerbarer Energien eingeführt. Der Novellierungsentwurf stellt die Stärkung der Abnahmeverantwortung und die Förderung des Verbrauchs als Schwerpunkte heraus.
Der Novellierungsentwurf sieht außerdem vor, die Regelungen zu technologischer Innovation und Branchenentwicklung, zu Gewährleistung und Aufsicht sowie zur rechtlichen Verantwortung zu vervollständigen und den Gesetzeszweck sowie einschlägige Anforderungen anzupassen. Der Entwurf befindet sich derzeit im Stadium der ersten Beratung; die konkreten institutionellen Regelungen richten sich weiterhin nach der weiteren Beratung durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses und dem letztlich verabschiedeten Gesetzestext.
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