| Art der Bekanntmachung | Ausschreibungsbekanntmachung |
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| Bekanntmachungsnummer | 128485759 |
| Beschreibung |
Projekttitel: Stromversorgung, -durchleitung und zugehörige Dienstleistungen. Beschreibung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist ein öffentliches Unternehmen unter Kontrolle der Gebietskörperschaft Grenoble-Alpes Métropole, das allgemeine Verwaltungsdienstleistungen erbringt. Leistungsumfang: Umfassende Stromlösungen für 21 Parkhäuser und 2 Verwaltungsbüros. Der Vertrag umfasst ab dem 1. April 2026 die Stromversorgung (Beschaffung), die Stromdurchleitung (Netzarrangements) sowie alle damit verbundenen unterstützenden Dienstleistungen an den genannten Standorten. Vertragslaufzeit: Grundvertragslaufzeit: 1. April 2026 bis 31. März 2027. Verlängerungsoptionen: Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag bis zu 2 Mal zu verlängern. Geschätzter Auftragswert: 1.200.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Erfüllungsort: Grenoble und Umgebung, Frankreich (NUTS-Code: FRK24). Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, kein beschleunigtes Verfahren. Dieses Vorhaben fällt unter das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Teilnahme- und Eignungsanforderungen für Bieter: Bieter müssen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Ausschlussgründe erfüllen (z. B. keine schwerwiegenden Verstöße usw.). Einzelheiten zu den Auswahlkriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Wesentliche Bestimmungen für Angebote: Angebotsabgabe: Elektronische Angebote müssen über die festgelegte elektronische Plattform eingereicht werden. Angebotssprache: Angebote sind nur in französischer Sprache zulässig. Unzulässige Elemente: Elektronische Kataloganbieter sind nicht zulässig, und die Einreichung von Varianten (d. h. Abweichungen von den Ausschreibungsanforderungen) ist nicht erlaubt. Öffnung der Angebote: Die öffentliche Öffnung der Angebote findet am 10. März 2026 um 12:00 Uhr in Grenoble zum gleichen Zeitpunkt wie der Angebotsschluss statt. Vertragsverwaltungsbestimmungen: Die Ausführung des Vertrags im Rahmen eines Beschäftigungsplans für soziale Schutzmaßnahmen ist nicht erforderlich. Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist obligatorisch. Die Verwendung von Online-Bestellungen oder elektronischen Zahlungen ist nicht verpflichtend. Technische Mechanismen: Diese Ausschreibung betrifft weder einen Rahmenvertrag, ein dynamisches Beschaffungssystem noch eine elektronische Auktion. Prüfungs- und Beschwerdegremium: Rechtliche Beschwerdeangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Grenoble. Finanzierungsquelle: Dieses Vorhaben wird nicht aus EU-Mitteln finanziert. |
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