Russland erlaubt Untergrundnutzern die Verwendung alter Reservendaten bis 2030
2026-06-03 11:05
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de.wedoany.com-Bericht: Am 2. Juni 2026 trat in Russland eine neue Regelung in Kraft, wonach Untergrundnutzer bei der Erstellung von technischen Erschließungsplänen (ТПР) für feste Mineralvorkommen die Ergebnisse der staatlichen Reservenbewertung verwenden dürfen, die vor dem 1. Juli 2004 genehmigt wurden. Es wurde eine vierjährige Übergangsfrist festgelegt.

Michail Ignatow, Generaldirektor des wissenschaftlichen Planungsinstituts „MarGeo" (GmbH), erklärte, dass viele Lagerstätten noch immer Reserven nutzen, die vor Jahrzehnten genehmigt wurden. Einige Objekte hätten keine Neubewertung der Reserven durchlaufen, während die Ergebnisse der staatlichen Reservenkommission (ГКЗ) bereits vor der Reform der Untergrundgesetzgebung in den frühen 2000er Jahren genehmigt worden seien. Die Aufsichtsbehörde gewähre der Branche faktisch eine vierjährige Übergangsfrist, um die alten Reserven zu verarbeiten, ohne allein für die Erstellung des ТПР eine neue staatliche Reservenbewertung durchführen zu müssen.

Die neuen Vorschriften verlangen, dass die Erstellung des ТПР auf den in der staatlichen Bilanz der Mineralreserven erfassten Reserven basieren muss und die Schlussfolgerungen der staatlichen Reservenbewertung zu berücksichtigen sind. Die Regelung legt die Struktur, Zusammensetzung und den Inhalt (einschließlich Kartenmaterial) des technischen Plans fest. Das Planungsdokument soll die Produktionsanlagen des Untergrundnutzers, die Abbau- und Primärverarbeitungsprozesse, die Grubenbaue, Lagerhäuser, Gesteinslagerstätten und Einrichtungen zur Entsorgung von Abfällen aus der Untergrundnutzung sowie die technischen Mittel und Ressourcen des Bergbauunternehmens umfassend darstellen. Bei der Erstellung des Plans müssen die technischen und technologischen Parameter, die den Schlussfolgerungen der staatlichen Reservenbewertung entsprechen, sowie weitere Schlussfolgerungen und Empfehlungen berücksichtigt werden.

Die Regelung trat am 1. März 2026 in Kraft, die Übergangsfrist dauert bis zum 1. März 2030. Handelt es sich bei dem Erschließungsobjekt um einen Teil eines Untergrundblocks oder um mehrere Teile benachbarter Blöcke, muss der Planungsentwurf eine Strategie zur Lagerstättenerschließung enthalten. Die neue Regelung gilt bis 2032.

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