de.wedoany.com-Bericht: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet, dessen Kern die Einführung eines „umfassenden Verlegerechts“ in Mehrfamilienhäusern ist, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Der Entwurf wurde vom Kabinett verabschiedet, stößt jedoch auf Kritik von Anbieterverbänden.

Mit fortschreitendem Glasfaserausbau in Flächengebieten rückt die Verkabelung innerhalb von Gebäuden in den Fokus. Der Kernmechanismus der neuen Regelung: Wenn Glasfaser bereits an ein Mehrfamilienhaus angeschlossen ist oder angeschlossen wird, hat der Netzbetreiber das Recht, in allen Wohnungen Anschlüsse zu installieren. Die Zustimmung der Eigentümer ist weiterhin erforderlich. Verweigern sie jedoch die Mitwirkung, sieht die Reform eine Frist von 20 Monaten vor, innerhalb derer die Eigentümer den Ausbau selbst durchführen oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen beauftragen können.
Die Neuregelung umfasst auch ein nichtdiskriminierendes Zugangsrecht für andere Internetdienstanbieter zu Gebäudenetzen. Dies bedeutet, dass Nutzer auch dann verschiedene Anbieter wählen können, wenn ein bestimmtes Unternehmen den Ausbau durchgeführt hat.
Im Bereich des Bürokratieabbaus verkürzt die Reform die Genehmigungsfrist für Wegerechte von drei auf zwei Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen können Netzbetreiber auf ein Anzeigeverfahren umsteigen und einen Monat nach der Anzeige mit den Bauarbeiten beginnen. Die Bundesregierung hat zudem einige Melde- und Informationspflichten abgeschafft. Auf der Ebene der Marktregulierung hat die Regierung klargestellt, unter welchen Umständen Netzbetreiber anderen Unternehmen den Zugang zu ihren Glasfasernetzen ermöglichen müssen.
Anbieterverbände üben Kritik. Sven Knapp, Mitglied des Vorstands des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), wies darauf hin, dass die Regeln für den Glasfaserzugang und den Inhouse-Ausbau gezielt die Unternehmen treffen, die in den letzten Jahren am meisten in den Glasfaserausbau investiert haben. Breko bevorzugt ein offenes Zugangsmodell, das seiner Ansicht nach besser zur aktuellen Situation des deutschen Glasfasermarktes passt. Der Verband bewertet das umfassende Verlegerecht in Gebäuden und die ersten Schritte zum Übergang von DSL auf Glasfaser positiv und verweist auf die Pläne der EU-Kommission, wonach bei zügiger Umsetzung die ersten DSL-Abschaltungen bereits 2028 beginnen könnten.
Der Verband der Telekommunikations- und Mehrwertdiensteanbieter (VATM) kommt zu einer ähnlichen Gesamtbewertung. VATM-Präsidentin Valentina Daiber fordert klare Leitplanken für das umfassende Verlegerecht in Gebäuden und stellt sicher, dass der Hausanschluss und der Inhouse-Ausbau aufeinander abgestimmt werden, da andernfalls marktbeherrschende Unternehmen andere Netzbetreiber behindern könnten. Der VATM weist zudem darauf hin, dass Stromanschlüsse beim Mobilfunkausbau nicht berücksichtigt wurden. Ohne einen prioritären, planbaren und schnellen Netzzugang sei eine beschleunigte 5G-Vollversorgung in wenigen Jahren nahezu unmöglich. Dass die Bundesregierung dieses Problem ignoriere und stattdessen versuche, es durch ein Stromnetzzugangspaket zu regeln, sei ein weiterer schwerwiegender Fehler.
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