Italienisches Ministerium für Unternehmen und Made in Italy stellt 500 Millionen Euro für Innovationen in süditalienischen Unternehmen bereit
2026-06-23 10:03
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de.wedoany.com-Bericht: Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (Ministero delle Imprese e del made in Italy) hat Innovationsanreize für Unternehmen in Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien angekündigt, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Schlüsseltechnologien. Die Maßnahme wurde durch ein vom Minister Adolfo Urso unterzeichnetes Dekret bestätigt. Die Mittel stammen aus früheren Planungsüberschüssen und belaufen sich auf insgesamt rund 500 Millionen Euro, davon 280 Millionen Euro für zinsgünstige Finanzierungen und 225,8 Millionen Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Künstliche Intelligenz (KI), Cloud, Cybersicherheit, Quantentechnologie, Supercomputing: 500 Millionen Euro für Süditalien

Unternehmen können die Anreize nutzen, um Projekte zu starten und voranzutreiben, die eine „signifikante" Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen bewirken. Zu den vorrangigen Bereichen gehören Künstliche Intelligenz (KI), Big Data, Cloud Computing, Cybersicherheit, Blockchain, Supercomputing, Quantentechnologie, fortschrittliche digitale Technologien und Deep Tech.

Die Anreize richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Kleinstunternehmen und Unternehmensnetzwerke (reti di imprese) in Süditalien. Die Verteilung erfolgt gemäß der nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung (Strategia nazionale di specializzazione intelligente): 60 % der Mittel sind für KMU, 25 % für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Wie aus der offiziellen Bekanntmachung hervorgeht, umfassen die Anreize zinsgünstige Finanzierungen in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten. Bei direkten Ausgabenzuschüssen erhalten kleine Unternehmen bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 35 % und große Unternehmen bis zu 30 %. Für Forschungseinrichtungen beträgt der direkte Zuschuss für industrielle Forschungstätigkeiten bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben und für experimentelle Entwicklungstätigkeiten bis zu 40 %. Die Laufzeit der zinsgünstigen Finanzierung beträgt 1 bis 8 Jahre, kann eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 3 Jahren umfassen und erfordert keine Sicherheiten.

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