Chinas staatliche Internetinformationsbehörde bittet erneut um öffentliche Stellungnahmen zum „Entwurf zur Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften für Internetinformationsdienste (überarbeiteter Entwurf zur öffentlichen Meinungsbildung)“
2026-07-03 17:23
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de.wedoany.com-Bericht: Die chinesische staatliche Internetinformationsbehörde bittet erneut um öffentliche Stellungnahmen zum „Entwurf zur Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften für Internetinformationsdienste (überarbeiteter Entwurf zur öffentlichen Meinungsbildung)“. Der „Entwurf zur Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften (überarbeiteter Entwurf zur öffentlichen Meinungsbildung)“ umfasst insgesamt 6 Kapitel und 94 Artikel und soll die derzeit geltenden „Vorschriften“ umfassend überarbeiten und verbessern. Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

(1) Klarstellung der grundsätzlichen Anforderungen und des Verwaltungsmechanismus. Es wird festgelegt, dass die Durchführung von Internetinformationsdiensten sowie die Überwachung und Verwaltung dieser Dienste der Führung der Kommunistischen Partei Chinas folgen und sich an den sozialistischen Kernwerten orientieren müssen. Es wird klargestellt, dass die staatliche Internetinformationsbehörde für die koordinierte Planung der nationalen Netzwerksicherheitsarbeit und der damit verbundenen Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben zuständig ist; die zuständige Telekommunikationsbehörde des Staatsrates ist gemäß ihren Aufgaben für die nationale Verwaltung der Internetbranche verantwortlich; die zuständige öffentliche Sicherheitsbehörde des Staatsrates ist gemäß ihren Aufgaben für den Schutz der Netzwerksicherheit und die Überwachung zuständig; die Zuständigkeiten für die Überwachung und Verwaltung lokaler Internetinformationsdienste werden gemäß den einschlägigen staatlichen Bestimmungen festgelegt.

(2) Verbesserung der Verwaltungsanforderungen für Anbieter von Internetinformationsdiensten. Weitere Verbesserung der Zulassungsbedingungen, Regelung der Nutzung von Netzwerkressourcen und Stärkung des Managements der Beschäftigten. Es wird klargestellt, dass für die Durchführung von Internetinformationsdiensten eine Genehmigung der zuständigen Telekommunikationsbehörde erforderlich ist. Es wird festgelegt, dass für Internetinformationsdienste Netzwerkressourcen verwendet werden müssen, die den Anforderungen der Telekommunikationsbehörde entsprechen. Es wird bestimmt, dass die relevanten Beschäftigten von Internetnachrichteninformationsdiensten die entsprechenden Qualifikationen erwerben und an entsprechenden Schulungen und Prüfungen teilnehmen müssen.

(3) Stärkung der Verwaltungsvorschriften für Internetinformationsdienste. Weitere Stärkung der Verwaltung von Benutzerkonten, Verbesserung der Vorschriften für den Inhalt von Netzwerkinformationen usw. sowie Einführung neuer Systemanforderungen für bestimmte Situationen. Es wird gefordert, die Informationen der registrierten Konten rechtzeitig dynamisch zu überprüfen, keine Informationen zu erstellen, zu reproduzieren, zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die gesetzlich oder verwaltungstechnisch verbotene Inhalte enthalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erstellung, Reproduktion, Verbreitung und Veröffentlichung von schlechten Informationen zu verhindern und zu bekämpfen, die Durchführung von Handlungen, die die Ordnung der Internetinformationsdienste stören, ausdrücklich zu verbieten und zu verlangen, keine Unterstützung oder Hilfe für andere bei der Begehung rechtswidriger Handlungen zu leisten.

(4) Stärkung der Hauptverantwortung von Internetplattformen. Einführung eines eigenen Abschnitts „Plattforminformationsdienste“, der vorschreibt, dass Produzenten und Betreiber von öffentlichen Benutzerkonten mit erheblichem Einfluss im Internet keine Informationen erstellen, reproduzieren, verbreiten oder veröffentlichen dürfen, die gesetzlich oder verwaltungstechnisch verbotene Inhalte oder schlechte Informationen enthalten. Es wird festgelegt, die Erkennung und Überwachung von Internet-Gewalt zu verstärken, bei Feststellung von Risiken wie Internet-Gewalt rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den Benutzern schnelle Beweissicherungsfunktionen zur Verfügung zu stellen. Regelung der Verwaltung von Konten, die von Multi-Channel-Verteilungsinstitutionen für Internetinformationsinhalte unter Vertrag genommen wurden, und der von ihnen veröffentlichten Informationen.

(5) Förderung der Sicherheit und Entwicklung intelligenter Informationsdienste. Einführung eines eigenen Abschnitts „Intelligente Informationsdienste“, der die Nutzung von Künstlicher Intelligenz-Technologie zur Bereitstellung von Internetinformationsdiensten speziell regelt. Klarstellung der Verwaltung von Kennzeichnungen für generierte und synthetisierte Inhalte, die vorschreibt, dass von Künstlicher Intelligenz generierte und synthetisierte Inhalte gesetzeskonform gekennzeichnet werden müssen; Regelung der Anwendung von Algorithmus-Empfehlungstechnologien, die vorschreibt, dass Benutzer nicht zur Nutzung intelligenter Informationsdienste gezwungen werden dürfen und dass Algorithmen nicht zur Störung der öffentlichen Meinung im Internet oder zur Umgehung von Überwachungs- und Verwaltungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen; Klarstellung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte, die in direktem Zusammenhang mit Plattforminformationsdiensten stehen, und Stärkung der Maßnahmen zur Bewältigung größerer Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.

(6) Verbesserung des „Werkzeugkastens“ für rechtliche Verantwortungssysteme und Aufsichtsmaßnahmen. In Kombination mit der Praxis der Internet-Governance wird ein System zur Verwaltung von Listen schwerwiegend unzuverlässiger Subjekte im Internetbereich eingerichtet, es werden zusätzliche Verwaltungsmaßnahmen wie die Einschränkung von Kontofunktionen und das Verbot der Registrierung neuer Benutzerkonten eingeführt, und es wird eine Abstimmung mit dem „Gesetz der Volksrepublik China zur Netzwerksicherheit“, dem „Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz Minderjähriger“, dem „Verwaltungsstrafgesetz der Volksrepublik China“ und anderen Gesetzen vorgenommen, um die rechtliche Verantwortung weiter zu verbessern.

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