de.wedoany.com-Bericht: Das indische Ministerium für neue und erneuerbare Energien (Ministry of New and Renewable Energy, MNRE) hat bekannt gegeben, dass die Umsetzungsfrist für Solar-PV-Wechselrichter (SPV) mit einer Leistung von über 200 kW (Positionen 4–5 der Warenverordnung) bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird.

Hintergrund dieser Verlängerung ist die am 27. Januar 2025 von der indischen Zentralregierung erlassene „Warenverordnung für Solarsysteme, -geräte und -komponenten 2025" (S.O. 492(E)), die fünf Produktkategorien umfasst und die Verordnung von 2017 zur Pflichtregistrierung von Photovoltaikprodukten ersetzt. Die ursprüngliche Verordnung trat 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Am 5. August 2025 hatte die indische Regierung mit S.O. 3597(E) bereits eine Verlängerung der Selbstzertifizierungspflicht für SPV-Wechselrichter über 200 kW (Positionen 4–5) bis zum 30. Juni 2026 gewährt.
Laut der aktuellen Mitteilung sind die Gründe für die Verlängerung unter anderem die begrenzten Testkapazitäten und die Notwendigkeit, den Herstellern mehr Zeit für die Einhaltung der Vorschriften zu geben. Während des verlängerten Zeitraums müssen die Hersteller gültige IEC-Zertifikate gemäß den entsprechenden indischen Normen für die Selbstzertifizierung vorweisen. Für Produktposition 4 sind die Normen IS 16221 (Teil 2): 2015 / IEC 62109-2: 2011 und IS/IEC 61683: 1999 einzuhalten. Für Produktposition 5 gelten die Normen IS 16221 (Teil 2): 2015 / IEC 62109-2: 2011, IS 16169: 2019 / IEC 62116: 2014 sowie IS 17980: 2022 / IEC 62891: 2020. Darüber hinaus müssen die Hersteller Prüfberichte von anerkannten Testlaboren und die entsprechenden gültigen IEC-Zertifikate vorlegen.
Diese Verlängerung gewährt den betroffenen Herstellern ein zusätzliches sechsmonatiges Compliance-Fenster (Juli bis Dezember 2026), um den sofortigen Druck einer Drittanbieter-Zertifizierung zu verringern. Die Entscheidung trägt dazu bei, Unterbrechungen in der Lieferkette von Solarprojekten im Versorgungsmaßstab zu vermeiden und den Projektfortschritt sicherzustellen. Für Importeure ist es erforderlich, die Zertifizierung der Lieferanten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Prüfberichte von anerkannten Laboren vorliegen. Gleichzeitig zeigt dieser Schritt bestehende Lücken in der indischen Testinfrastruktur auf, was möglicherweise entsprechende Investitionen oder Kooperationen fördert. Sollten Hersteller jedoch bis zum 31. Dezember 2026 nicht alle Bedingungen erfüllen, droht ihnen der Ausschluss vom Markt; falls die Testlabore ihre Kapazitäten nicht ausbauen können, könnte eine weitere Verlängerung erforderlich sein.






