de.wedoany.com-Bericht: Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat die Gültigkeit der Allgemeingenehmigung, die Lukoil Verhandlungen über den Verkauf seiner Auslandsvermögenswerte erlaubt, erneut verlängert – nun bis zum 22. August 2026. Die bisherige Genehmigung war bis zum 25. Juli gültig.

Offiziellen Dokumenten zufolge gilt die neue Genehmigung (bereits die achte Verlängerung) für Transaktionen mit der österreichischen Tochtergesellschaft Lukoil International GmbH (LIG) sowie deren Tochterunternehmen, an denen LIG einen Anteil von 50 % oder mehr hält. Die Genehmigung erlaubt Verhandlungen, die Durchführung unabhängiger Prüfungen (Due Diligence) sowie die Unterzeichnung von Vorverträgen über den Verkauf, die Veräußerung oder Übertragung dieser Vermögenswerte.
Die wesentlichen Bedingungen bleiben unverändert: Die eigentliche Veräußerungstransaktion selbst bedarf weiterhin der gesonderten Einzelfallgenehmigung durch das OFAC. Zudem bleibt es untersagt, Gelder an Personen oder Konten unter russischer Gerichtsbarkeit zu transferieren.
Lukoil wurde im Oktober 2025 in die US-amerikanische SDN-Sanktionsliste aufgenommen. Seitdem hat das Unternehmen angekündigt, sich vollständig aus internationalen Projekten zurückzuziehen. Im Januar 2026 unterzeichnete Lukoil einen Vorvertrag mit der US-amerikanischen Investmentgesellschaft Carlyle über den Verkauf der Lukoil International GmbH, der jedoch bislang keine endgültige Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden erhalten hat.
Die erneute Verlängerung der Genehmigung deutet darauf hin, dass sich die Suche nach einem Kompromiss für den Verkauf dieser bedeutenden internationalen Vermögenswerte hinzieht. Für Lukoil bedeutet dies ein Wertminderungsrisiko für sein Auslandsgeschäft. Laut dem Jahresabschluss 2025 hat das Unternehmen seine Investition in die LIG vollständig abgeschrieben und einen Wertminderungsverlust von 1,667 Billionen Rubel sowie einen Nettoverlust von über 1,06 Billionen Rubel verbucht. Selbst bei einer OFAC-Genehmigung würden die Verkaufserlöse höchstwahrscheinlich auf einem speziellen Sperrkonto in den USA hinterlegt, das erst nach Aufhebung der Sanktionen verfügbar wäre.
Für potenzielle Käufer, insbesondere Carlyle, bleibt die Transaktion mit einem hohen regulatorischen Risiko behaftet – angesichts der harten Haltung des OFAC ist eine endgültige Genehmigung äußerst schwierig zu erlangen.










