Pakistan: 800-MW-Ausschreibung für Strom ergänzt Speicherpflicht für Solar- und Windkraft

2026-09-07 15:11
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de.wedoany.com-Bericht: Am 4. September genehmigte die pakistanische National Electric Power Regulatory Authority (NEPRA) den von der Independent System and Market Operator (ISMO) eingereichten Änderungsantrag zum Verfahren für die Stromübertragungsausschreibung. Der bestehende Ausschreibungsrahmen umfasst eine Gesamtübertragungskapazität von 800 MW, wobei der Umfang der ersten Ausschreibungsrunde von 200 MW auf 400 MW erhöht wurde. Photovoltaik- und Windkraftprojekte, die an der ersten Ausschreibungsrunde teilnehmen, müssen am Standort der Erzeugungsanlage Batteriespeichersysteme installieren, wobei die festgelegte Speicherkapazität nicht weniger als 10 % der festgelegten Kapazität der jeweiligen Photovoltaik- oder Windkraftanlage betragen darf.

Nach Berechnungen der ISMO würde die entsprechende festgelegte Batteriespeicherkapazität etwa 40 MW betragen, wenn die gesamte Kapazität der ersten Runde von 400 MW gemäß der Mindestschwelle von 10 % mit Speichern ausgestattet würde; bei Anwendung der geltenden Anforderungen an die Entladedauer läge die Speichermenge bei etwa 160 MWh. Die Speicheranlagen müssen am selben Standort wie die an der Ausschreibung teilnehmenden Photovoltaik- oder Windkraftanlagen errichtet werden; die entsprechende Kapazität wird gemäß den pakistanischen Marktgeschäftsregeln und den dazugehörigen Betriebsverfahren festgelegt und verifiziert.

Diese Ausschreibung geht auf den pakistanischen Rahmen für Stromübertragungsausschreibungen 2025 zurück. Die Bundesregierung veröffentlichte am 22. Januar 2026 offiziell die entsprechenden Rahmenrichtlinien; die NEPRA genehmigte anschließend am 24. März das von der ISMO eingereichte Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Gesamtübertragungskapazität von 800 MW. Die ISMO legte am 8. Juni eine neue Änderungsrunde vor, einschließlich der verpflichtenden Speicherinstallation für Solar- und Windprojekte, der Anpassung der Fristen für die Einreichung von Angebotsunterlagen sowie der Einrichtung eines Beschwerdeausschusses für Ausschreibungsteilnehmer; die betreffenden Änderungen wurden am 11. Juli zur öffentlichen Konsultation gestellt, und die ISMO reichte am 7. August die vom Vorstand genehmigte Änderungsfassung ein.

Die Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen für die erste Ausschreibungsrunde mit 400 MW wurde auf einen Monat und zwei Wochen angepasst; nur wenn bis zum Ablauf der Frist keine Angebote eingegangen sind, darf die ISMO die Frist um höchstens weitere zwei Wochen verlängern. Gemäß dem überarbeiteten Ausschreibungszeitplan erfolgt die Einreichung der Angebotsunterlagen etwa zwei Monate nach Veröffentlichung der RFP; anschließend werden die vorläufige Liste qualifizierter Teilnehmer erstellt, Beschwerden bearbeitet und die endgültige Qualifikationsliste festgelegt; die Ausschreibung wird voraussichtlich etwa vier Monate nach Veröffentlichung der RFP durchgeführt, wobei die Ergebnisse noch der NEPRA zur Genehmigung vorgelegt werden müssen; die Vergabeschreiben dürften etwa sechs Monate nach Veröffentlichung der RFP in die Ausstellungsphase eintreten.

Die NEPRA hat die ISMO angewiesen, die RFP und andere Ausschreibungsunterlagen entsprechend dieser Entscheidung anzupassen. Die ISMO hat zuvor Finanzsimulationen auf Grundlage von Kapitalkosten von etwa 0,5 Mio. USD/MW für Photovoltaikprojekte, etwa 1,0 Mio. USD/MW für Windkraftprojekte und etwa 0,125 Mio. USD/MWh für Batteriespeicher durchgeführt; der Projektbewertungszeitraum beträgt 25 Jahre. Für die erste Ausschreibungsrunde mit 400 MW muss die ISMO das betreffende Finanzmodell vor Veröffentlichung der RFP offenlegen. Derzeit treibt die ISMO die Vorbereitungen für die erste Ausschreibungsrunde voran; die Veröffentlichung der ersten RFP über 400 MW ist für September 2026 geplant.

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