Südkoreas Hanbit-Atomkraftwerk Block 2 wegen Ablauf der Auslegungslebensdauer abgeschaltet
de.wedoany.com-Bericht: Block 2 des südkoreanischen Kernkraftwerks Hanbit wird wegen Ablauf seiner 40-jährigen Auslegungslebensdauer abgeschaltet. Nach der Abschaltung dieses Blocks sind bereits zwei der sechs Blöcke des Kernkraftwerks Hanbit aufgrund des Erreichens ihrer Auslegungslebensdauer außer Betrieb.

Block 2 des Kernkraftwerks Hanbit erhielt am 12. September 1986 seine Betriebsgenehmigung und wurde am 10. Juni 1987 in den kommerziellen Betrieb genommen. Bei einer Auslegungslebensdauer von 40 Jahren ist die Betriebsgenehmigung dieses Blocks bis zum 11. September 2026 gültig. Der Betreiber plant, nach der Abschaltung des Blocks regelmäßige Inspektionen und geplante vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß den einschlägigen Vorschriften darf der Block nach Erreichen des Endes seiner Auslegungslebensdauer erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Antrag auf Weiterbetrieb genehmigt wurde. Er muss gesetzeskonform Inspektionen und Wartungsarbeiten unterzogen werden und auf das Ergebnis der Überprüfung der Lebensdauerverlängerung warten.
Zuvor hatte Block 1 des Kernkraftwerks Hanbit am 23. Dezember 1985 seine Betriebsgenehmigung erhalten; seine Auslegungslebensdauer ist im Dezember 2025 abgelaufen, und er befindet sich derzeit weiterhin in außerbetrieblichem Zustand.
Die koreanische Nukleare Sicherheits- und Sicherungskommission (NSSC) wird nach einer Sonderprüfung von höchstens etwa zwei Jahren darüber entscheiden, ob die betreffenden Blöcke weiterbetrieben werden dürfen. Das Kernkraftwerk Hanbit umfasst insgesamt die Blöcke 1 bis 6, wobei Block 3 voraussichtlich 2034 das Ende seiner Auslegungslebensdauer erreicht, Block 4 voraussichtlich 2035, Block 5 und Block 6 voraussichtlich 2041 bzw. 2042.
Derzeit haben in Südkorea bereits 4 der 26 Kernkraftwerksblöcke ihre Auslegungslebensdauer erreicht und einen Antrag auf Weiterbetrieb gestellt; die entsprechenden Prüfungen laufen. Zuvor war in Südkorea drei Kernkraftwerksblöcken nach Erreichen ihrer Auslegungslebensdauer der Weiterbetrieb genehmigt worden: Block 1 des Kernkraftwerks Gori im Jahr 2008, Block 1 des Kernkraftwerks Wolsong im Jahr 2015 sowie Block 2 des Kernkraftwerks Gori, dessen Genehmigung im November 2025 erteilt wurde.
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