UNEF empfiehlt, den Additionalitätsstandard für erneuerbare Energien bei Rechenzentren in Spanien auf sechs Jahre zu verlängern
de.wedoany.com-Bericht: Die Spanische Photovoltaik-Union (Unión Española Fotovoltaica, UNEF) hat mehrere Änderungsvorschläge zum Entwurf eines königlichen Dekrets über die Energieanforderungen von Rechenzentren vorgelegt. Zu den Kernforderungen gehören die Verlängerung des Additionalitätsstandards für erneuerbare-Energien-Anlagen, die neue Rechenzentren begleiten, auf sechs Jahre, die schrittweise Einführung zeitlicher Korrelationsanforderungen sowie größere Flexibilität bei der Zertifizierung der Stromversorgung. UNEF bewertet die Stoßrichtung des Entwurfs, den Bau von Rechenzentrumsinfrastruktur mit dem Ausbau erneuerbarer Erzeugung zu verknüpfen, als positiv. Allerdings könnten zu starre Zertifizierungsregeln die Stromkosten für Verbraucher erhöhen und sowohl die Finanzierung neuer Projekte für erneuerbare Energien als auch die Entwicklung von Rechenzentren bremsen.

Hinsichtlich des Additionalitätsstandards plädiert UNEF dafür, die Frist für erneuerbare-Energien-Anlagen, die neue Rechenzentren begleiten, auf sechs Jahre zu verlängern. Der Verband weist darauf hin, dass eine zu kurze Frist das Angebot an förderfähiger Erzeugung verringern würde, was sowohl die Finanzierung neuer Projekte erschwert als auch die Expansion von Stromverbrauchsanlagen einschränkt. Eine Verlängerung der Frist könnte zudem vorhandene Strommengen aus erneuerbaren Energien nutzbar machen und Strommengen einbeziehen, die derzeit aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Abregelung nicht tatsächlich erzeugt werden. UNEF schlägt zugleich vor, diesen Fristzeitraum künftig schrittweise zu verkürzen.
Im Bereich der zeitlichen Korrelation empfiehlt UNEF, die Compliance-Anforderungen schrittweise umzusetzen. Der Verband erklärt, dass das Ziel einer 80-prozentigen Abdeckung durch erneuerbare Energien seiner Position nicht widerspreche, dass die Compliance jedoch zunächst jährlich überprüft und erst danach auf vierteljährliche Korrelation umgestellt werden sollte. Die entsprechenden Übergangsregelungen sollten in das königliche Dekret aufgenommen werden, um Investoren Planungssicherheit und Rechtssicherheit zu bieten.
Auch die technische Abregelung hat UNEF in seine Änderungsvorschläge aufgenommen. Der Verband fordert, dass Strommengen, die hätten erzeugt werden können, wenn die erneuerbare-Energien-Anlagen, die ein Rechenzentrum begleiten, aufgrund systemtechnischer Beschränkungen, die nicht mit ihrem eigenen Betrieb zusammenhängen, in ihrer Erzeugung eingeschränkt wurden, bei der Bewertung der zeitlichen Korrelation und der Additionalität berücksichtigt werden sollen. UNEF ist der Ansicht, dass dadurch vermieden werden könne, dass Beschränkungen durch Netzkapazität oder Netzausbau als Erfüllungspflichten auf Produzenten und Verbraucher abgewälzt werden, die diese nicht unmittelbar kontrollieren können.
Im Hinblick auf Stromabnahmeverträge fordert UNEF eine Lockerung der Arten von Stromabnahmeverträgen für erneuerbare Energien (PPA), die zum Nachweis der Compliance herangezogen werden können. Der Verband argumentiert, dass flexiblere Verträge den Wettbewerb zwischen Versorgungslösungen stärken und die Finanzierung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien erleichtern; für Rechenzentren würden zudem die Möglichkeiten erweitert, Strom langfristig zu sichern.
Ein weiterer Vorschlag von UNEF besteht darin, dass die Regulierung hybride Konfigurationen aus erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern fördern sollte. Die Kombination von Photovoltaik mit Batterien oder anderen Technologien kann nicht nur die Dauer der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien verlängern und die Abregelung verringern, sondern auch die Auslastung bestehender Strominfrastruktur erhöhen und die Systemflexibilität verbessern.
UNEF betont, dass das regulatorische Ziel darin bestehen sollte, den zusätzlichen Strombedarf von Rechenzentren überwiegend durch erneuerbare Energien zu decken und die Anforderungen zugleich in einem technisch und wirtschaftlich machbaren Rahmen umzusetzen. Der Generaldirektor von UNEF, José Donoso, erklärte: „Wenn man die Chance nutzen will, Rechenzentren mit den äußerst wettbewerbsfähigen Strompreisen der Photovoltaik zu entwickeln, muss die geschaffene Regulierung flexibel sein und die Rentabilität und Finanzierung dieser Anlagen begünstigen."
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