Zwei Gesetzesentwürfe in Kalifornien sollen Genehmigungen für Wärmepumpen- sowie Photovoltaik- und Speicherprojekte vereinfachen

2026-09-17 09:09
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de.wedoany.com-Bericht: Am 14. September hat das kalifornische Parlament SB 222 („Heat Pump Access Act") und AB 1738 („Remote Virtual Inspection Act") verabschiedet. Beide Gesetzesentwürfe wurden inzwischen Gouverneur Gavin Newsom vorgelegt, der bis zum 30. September entscheiden muss, ob er sie unterzeichnet. Die beiden Entwürfe betreffen zum einen die Genehmigung von Wärmepumpen in Wohngebäuden und zum anderen das Abnahmeverfahren für kleine Projekte wie Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpenanlagen. Derzeit befinden sie sich noch im Gesetzgebungsverfahren und sind noch nicht formell in Kraft getreten.

Ein Arbeiter in einer orangefarbenen Sicherheitsweste und mit weißem Schutzhelm installiert Solarpaneele auf einem Dach; davor eine weiße Leiter, im Hintergrund Dachziegel

SB 222 richtet sich hauptsächlich an Wärmepumpen-Warmwasserbereiter und Wärmepumpen-HVAC-Systeme in Wohngebäuden. Der Entwurf verlangt, dass Städte mit mindestens 5.000 Einwohnern und Landkreise mit mindestens 150.000 Einwohnern bis zum 1. Juli 2028 ein beschleunigtes oder automatisiertes Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen einrichten. Förderfähige Projekte sollen grundsätzlich höchstens eine Genehmigung benötigen, statt getrennter Genehmigungen für Bau, Sanitär und Elektrik.

Hinsichtlich der Kosten soll SB 222 die Genehmigungsgebühr für Wärmepumpen-Warmwasserbereiter auf höchstens 150 US-Dollar und für Wärmepumpen-HVAC-Systeme in Wohngebäuden auf höchstens 200 US-Dollar begrenzen. Kommunen dürfen diese Obergrenze nur überschreiten, wenn sie nachweisen können, dass die tatsächlichen Genehmigungskosten höher liegen. Der Entwurf beschränkt zudem kommunale Vorgaben, die die Installation durch übermäßig strenge Abstands- oder Lärmschutzregelungen behindern, und verbietet Eigentümergemeinschaften, die Installation konformer Wärmepumpen durch architektonische Prüfregeln oder andere Beschränkungen unmittelbar zu verhindern.

Die derzeitige Genehmigungspraxis unterscheidet sich in Kalifornien von Kommune zu Kommune erheblich. In einigen Gebieten werden für einen Wärmepumpen-Warmwasserbereiter separate Sanitär-, Elektro- und Baugenehmigungen verlangt, wodurch zusätzliche Genehmigungsgebühren von etwa 400 US-Dollar anfallen können. Der kalifornische Senat gab am 25. August bekannt, dass SB 222 mit 26 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen im Senat und mit 60 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen in der Versammlung verabschiedet wurde.

AB 1738 ändert hingegen hauptsächlich die Art der Projektabnahme. Tritt der Entwurf in Kraft, müssen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern und Landkreise mit mindestens 150.000 Einwohnern bis zum 1. Januar 2028 die Option einer remote-virtuellen Inspektion anbieten. Photovoltaik-, Batteriespeicher-, Wärmepumpen-, Wärmepumpen-Warmwasserbereiter- und andere förderfähige kleine Bauprojekte in Wohngebäuden können per Smartphone-Video und ähnlichen Mitteln remote geprüft werden; die zuständigen lokalen Behörden können bei Sicherheits- oder Vor-Ort-Prüfungsbedarf weiterhin eine Inspektion vor Ort verlangen.

In Kalifornien bieten bereits mindestens 19 Kommunen remote-Inspektionen an, darunter Berkeley, das Los Angeles County und San Diego. Untersuchungen zeigen, dass Bauunternehmen bei herkömmlichen Vor-Ort-Inspektionen zwei bis sechs Stunden warten müssen, während die eigentliche Prüfung oft nur fünf bis fünfzehn Minuten dauert. Durch manuelle Wartezeiten, Fahrten und Koordinationsaufwand können pro Wärmepumpen-, Photovoltaik- oder Speicherprojekt zusätzliche Kosten von etwa 600 bis 1.000 US-Dollar entstehen.

Für die Genehmigung von Dach-Photovoltaikanlagen wurde in Kalifornien bereits eine Automatisierungsreform umgesetzt. Das geltende Landesrecht verlangt, dass förderfähige Kommunen Online-Plattformen zur automatischen Genehmigung wie SolarAPP+ nutzen, um Wohn-Photovoltaikanlagen mit einer Nennwechselstromleistung von höchstens 38,4 kW sowie Speichersysteme, die mit Wohn-Photovoltaikanlagen kombiniert sind und ebenfalls höchstens 38,4 kW leisten, in Echtzeit oder automatisiert zu genehmigen. Der Schwerpunkt von AB 1738 liegt nun darauf, auch die anschließende Vor-Ort-Abnahme stärker auf remote-virtuelle Inspektionen umzustellen.

Werden beide Gesetzesentwürfe vom Gouverneur unterzeichnet, durchlaufen sie jeweils die Phasen „Unterzeichnung durch den Gouverneur – Umstellung der kommunalen Systeme – verpflichtende Umsetzung ab 2028". Dabei ändert SB 222 hauptsächlich die Anzahl der Genehmigungen, die Genehmigungsgebühren und die Genehmigungsgeschwindigkeit bei Wärmepumpenprojekten, während AB 1738 hauptsächlich die Art der Abnahme nach Fertigstellung von Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpenprojekten ändert.

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