Am 28. Juni unterzeichneten der russische staatliche Atomenergiekonzern Rosatom und die usbekische Atomenergiebehörde Uzatom eine Vereinbarung zur Prüfung der Machbarkeit des Baus eines Gigawatt-Kernkraftwerks mit zwei oder vier WWER-1000-Blöcken. Die Ankündigung erfolgte auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Das Projekt basiert auf dem bestehenden Projekt eines kleinen modularen Reaktorkraftwerks in der Region Gizeh, das sechs wassergekühlte 55-MWe-Reaktoren vom Typ RITM-200N umfasst.
ACWA Power hat bekannt gegeben, dass sein 1-GW-Windkraftprojekt in Usbekistan den vollen kommerziellen Betrieb aufgenommen hat.
Usbekistan wird unter der Leitung des Kabinetts eine nationale Agentur für Energieeffizienz einrichten.
Die staatlichen Ölgesellschaften Kasachstans (KMG) und Usbekistans haben vor Kurzem ein Kooperationsabkommen unterzeichnet, das die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern bei geologischen Explorations- und Petrochemieprojekten stärken soll.
Kürzlich traf sich Ilzat Kasimov, stellvertretender Minister für Investitionen, Industrie und Handel Usbekistans, mit Wang Zhiyong, dem Vorsitzenden der Xinjiang New Vision Investment Development Co., Ltd. aus China, und Zhang Xuan, dem Leiter der Envision Energy Company. Beide Seiten erzielten einen vorläufigen Konsens über den Bau eines 300 Hektar großen Wissenschafts- und Technologie-Industrieparks in der Oblast Samarkand.
Am 23. März Ortszeit schlossen alle 500-MW-Windturbinen des Bashi-Windparks des Usbekhara-Windkraftprojekts, das gemeinsam von der China Energy Engineering International Group, Zhejiang Thermal Power, der China Power Engineering International Company und dem North China Institute betrieben wird, 168 Stunden zuverlässigen Betrieb ab. 79 Windkraftanlagen wurden offiziell in Betrieb genommen und die vertraglich vereinbarte Bauzeit mit hervorragenden Kennzahlen vorzeitig erreicht.
Gemäß der Resolution des Kabinetts Usbekistans vom 31. Januar hat die usbekische Regierung einer deutlichen Erhöhung der Recyclinggebühren für Fahrzeuge zugestimmt, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden (gilt nicht für Hybridfahrzeuge, im Folgenden als „Elektrofahrzeuge“ bezeichnet). Die neuen Normen variieren je nach Produktionsjahr des Fahrzeugs: Für Elektrofahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, gilt eine BRV von 120 (ca. 45 Millionen Soums), für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, eine BRV von 210 (ca. 78,75 Millionen Soums). Die Umsetzung dieser Richtlinie wird