KERC veröffentlicht Entwurf der DSPV-Verordnung 2026 zur Ausweitung der dezentralen Solarenergie
2026-06-07 14:14
Merken

de.wedoany.com-Bericht: Die Karnataka Electricity Regulatory Commission (KERC) hat den Entwurf der „Verordnung für netzgekoppelte dezentrale Solar-Photovoltaikanlagen (DSPV) 2026“ veröffentlicht, der einen neuen Rahmen für an das Landesnetz angeschlossene Solarstromsysteme schafft. Der Entwurf soll die bestehende „Verordnung für Solar-Dachphotovoltaik 2016“ ersetzen, um der wachsenden installierten Leistung dezentraler Solarenergie im Bundesstaat gerecht zu werden.

Der Entwurf erweitert die Terminologie offiziell von „Dach-Solarenergie“ auf „dezentrale Solar-Photovoltaikanlagen“. Neben Dachsystemen umfasst dies nun auch Solarzellen an Gebäudefassaden, auf erhöhten Bodenstrukturen sowie ein- und bifaziale Solarmodule. Karnataka verfügt derzeit über eine installierte Kapazität erneuerbarer Energien von 21.961,67 MW, was etwa 57 % der gesamten installierten Kapazität des Bundesstaates entspricht. Die installierte dezentrale Solarkapazität beträgt rund 899,53 MW. Das Kapazitätswachstum bringt Herausforderungen wie Spannungsschwankungen, Netzüberlastung und Stromunterbrechungen mit sich. Der Entwurf zielt darauf ab, die weitere Nutzung von Solarenergie zu fördern und gleichzeitig diese Probleme zu bewältigen.

Der Entwurf führt sechs Messverfahren für verschiedene Nutzerkategorien ein. Die Netzeinspeisung mit Vergütung (Net Metering) gilt nur für Haushalte, Wohnungseigentümergemeinschaften, Regierungsbehörden und gemeinnützige Organisationen, mit einer Systemkapazität von 1 bis 500 kW, jedoch begrenzt durch die genehmigte Lastobergrenze. Die Nettoabrechnung (Net Settlement) und die Bruttomessung (Gross Metering) stehen allen Nutzerkategorien offen; im Bruttomessungsmodus können Nutzer den gesamten von ihrem Solarsystem erzeugten Strom an den Stromversorger liefern. Der Entwurf führt außerdem die Gruppen-Nettomessung (GNM) und die virtuelle Nettomessung (VNM) ein. GNM erlaubt es mehreren unter demselben Namen und derselben Kategorie registrierten Stromanschlüssen, überschüssige Solarstromerzeugung in der Stromabrechnung zu verrechnen, während VNM Haushalten ermöglicht, gemeinsam eine Solaranlage zu entwickeln und die Energie zu teilen. Beide Modelle erfordern eine Mindestsystemkapazität von 5 kW. Der Modus „hinter dem Zähler“ (Behind-the-Meter) ist ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt und erlaubt keine Stromeinspeisung ins Netz.

Zur Verbesserung der Netzstabilität schreibt der Entwurf vor, dass DSPV-Systeme mit einer Kapazität von über 10 kW mit Hybrid-Wechselrichtern oder Batteriespeichersystemen ausgestattet sein müssen, wobei die Speicherkapazität mindestens 20 % der Erzeugungskapazität der Anlage betragen muss. Systeme mit einer Kapazität unter 150 kW dürfen 80 % der Kapazität des lokalen Verteiltransformators nicht überschreiten. Der Entwurf vereinfacht das Genehmigungsverfahren durch ein Online-Antragssystem. Für Niederspannungs-Haushaltsprojekte mit einer Kapazität von bis zu 150 kW ist kein Stromabnahmevertrag (PPA) erforderlich. Der Stromversorger muss die Inspektion und Netzanbindung innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Fertigstellungsberichts durchführen; bei Nichteinhaltung wird ein tägliches Bußgeld von 1.000 Indischen Rupien fällig, das an den Antragsteller zu zahlen ist.

Die KERC hat Interessengruppen und die Öffentlichkeit zur Stellungnahme eingeladen. Betroffene können ihre Rückmeldungen innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung des Entwurfs im Amtsblatt einreichen.

Dieser Artikel wurde von Wedoany übersetzt und bearbeitet. Bei jeglicher Zitierung oder Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) ist die Quellenangabe „Wedoany“ zwingend vorgeschrieben. Sollten Urheberrechtsverletzungen oder andere Probleme vorliegen, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden den entsprechenden Inhalt umgehend anpassen oder löschen.

E-Mail: news@wedoany.com