Umweltministerium Großbritanniens treibt Umweltgenehmigungspflicht für BESS voran
2026-06-07 16:32
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de.wedoany.com-Bericht: Die britische Regierung führt eine Umweltgenehmigungspflicht für netzgekoppelte Batteriespeichersysteme (BESS) ein. Die entsprechenden Pläne befinden sich in der Vorbereitungsphase vor der öffentlichen Konsultation. Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) und die Umweltbehörde (Environment Agency) haben kürzlich Branchentreffen abgehalten, bei denen es vor allem darum ging, wie mögliche Brandrisiken von BESS-Anlagen – insbesondere die anschließende Behandlung von Löschwasser – über das Umweltgenehmigungssystem gemanagt werden können. Zuvor hatte Defra andere Regulierungsoptionen wie die Anwendung des Planungssystems oder des Kontrollregimes für schwere Unfallgefahren ausgeschlossen.

In dem Treffen wurde darauf hingewiesen, dass Brände in netzgekoppelten BESS-Anlagen äußerst selten seien und die Sicherheit durch die weit verbreitete Einführung der Lithium-Eisenphosphat-Chemie sowie den Einsatz verschiedener Präventions- und Unterdrückungsmaßnahmen kontinuierlich steige. Der britische Solarverband (SEUK, Solar Energy UK) hat seit 2020 lediglich drei Vorfälle verzeichnet. Die Arbeitsgruppe von Defra erklärte, auf dieser Grundlage sicherzustellen, dass künftige Vorschriften risikogerecht ausgestaltet werden.

Gemäß den „Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016" müssen Betreiber regulierter Anlagen eine Genehmigung einholen und Auflagen wie Emissionsbegrenzungen für Luft und Wasser, regelmäßige Überprüfung von Überwachungsgeräten sowie die Aufbewahrung von Aufzeichnungen einhalten. Verstöße gegen die Auflagen können als Straftaten eingestuft werden und mit Verwarnungen, zivilrechtlichen Sanktionen bis hin zu Strafverfolgung und hohen Geldstrafen geahndet werden. Das Umweltgenehmigungssystem gilt derzeit für England und Wales; Schottland und Nordirland verfügen über ähnliche Systeme und könnten künftig die englische Regulierungsweise übernehmen.

Derzeit wird noch über die konkrete Regulierungsweise für BESS diskutiert. Der britische Solarverband hält es für äußerst unwahrscheinlich, dass alle BESS als „A1"-Anlagen (wie Stahlwerke oder Müllverbrennungsanlagen) eingestuft werden. Im Falle einer Einstufung als A1-Anlage wäre die Umweltbehörde die Aufsichtsbehörde, und alle Formen der Verschmutzung könnten reguliert werden, was mit hohen Kosten verbunden wäre. Wahrscheinlicher ist, dass BESS nur hinsichtlich des Brandrisikos reguliert werden, unter Anwendung eines weniger belastenden Rechtszweigs. In dem Treffen wurde erwähnt, dass möglicherweise eine Standardregelgenehmigung entwickelt wird, die allgemeine Bedingungen für alle Anlagen innerhalb eines bestimmten Bereichs festlegt – beispielsweise für mittelgroße, einstöckige Außenstandorte, die von sensiblen Rezeptoren wie Trinkwasser-Grundwasserleitern und Wildtierschutzgebieten entfernt sind – um den Prozess schlank und kostengünstig zu halten.

Zu den derzeit geprüften Inhalten gehören: Umfang und Kapazitätsschwellenwerte, Ausnahmen für Chemiesysteme (z. B. Vanadium-Redox-Flow-Batterien), Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften, Anwendbarkeit auf bestehende Standorte sowie Definitionen von Batterien, Netzmaßstab usw. Der Zeitplan bleibt ungewiss.

Die öffentliche Konsultation zur BESS-Genehmigung ist für Mitte 2027 geplant, nachdem auf der Grundlage des Feedbacks der Arbeitsgruppe eine vorläufige Entscheidung getroffen wurde. Im Jahr 2028 könnte eine weitere Konsultation zu detaillierteren Maßnahmen stattfinden. Konsultationen zu Standardregeln und Gebühren könnten später im selben Jahr beginnen. Das neue System soll voraussichtlich 2029 in Kraft treten. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an gsimkins@solarenergy.uk.org oder hagnew@solarenergyuk.org wenden.

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