de.wedoany.com-Bericht: Die von der polnischen Elektronikkommunikationsbehörde (UKE) verwalteten Daten der Funklizenzregistrierung und der Registrierung genehmigungsfreier Geräte zeigen eine nominale durchschnittliche Abweichung von 4,5 % zwischen der Anzahl der registrierten Mobilfunksender und den im Überwachungssystem SI2PEM erfassten Daten. Die Anzahl der Geräte im UKE-Register ist höher, da die Betreiber in der Regel zunächst eine Lizenz oder eine Meldung für die Geräte erhalten, bevor sie die Sender installieren, anschließend elektromagnetische Strahlungsmessungen (PEM) durchführen und die Daten in das SI2PEM-System eingeben. Das UKE-Register enthält nicht nur bereits in Betrieb befindliche Geräte, sondern auch Meldungen über geplante Installationen neuer Sender, während SI2PEM nur die tatsächlich an den Standorten installierten Sender anzeigt, auch wenn einige Geräte noch nicht kommerziell genutzt werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen bestimmte Sender zwar gemeldet, aber letztendlich nicht an das Netz angeschlossen wurden, was auf besondere Umstände aufgrund von Änderungen in der Frequenzmanagementstrategie der Betreiber zurückzuführen sein kann.

Die im Text genannten „Sender" beziehen sich in der Regel auf logische Geräte eines bestimmten Systems, wie z. B. 5G im 3600-MHz-Band oder LTE im 800-MHz-Band, während es sich bei den physischen Geräten oft um Vorrichtungen handelt, die mehrere Frequenzbänder und Systeme integrieren. Die Analyse basiert auf den im Register mit geografischen Koordinaten markierten eindeutigen Standorten. Das Ministerium für Digitalisierung (Ministerstwo Cyfryzacji) und das Institut für Kommunikation (Instytut Łączności) stellten die Daten der Mobilfunknetzgeräte im SI2PEM-System zur Verfügung, ein Prozess, der zuvor dadurch behindert wurde, dass das Digitalisierungsministerium die Datenherausgabe mit der Begründung „übermäßiger Umständlichkeit" verweigerte. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) hob die Ablehnungsentscheidung des Digitalisierungsministeriums im Dezember 2025 auf und ordnete eine erneute Bearbeitung an. Das Digitalisierungsministerium überdachte daraufhin seine Position, generierte die SI2PEM-Daten und legte kein Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung ein, wodurch die Marktdaten veröffentlicht werden konnten.
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