de.wedoany.com-Bericht: Der Richter des Obersten Wahlgerichts Brasiliens (Tribunal Superior Eleitoral, TSE), Floriano de Azevedo Marques, erklärte, dass das Gericht sich auf ein breiteres Spektrum von Anwendungen der künstlichen Intelligenz bei den Wahlen 2026 vorbereite, während es gleichzeitig einräumte, dass neue Technologien den Wahlprozess weiterhin vor Herausforderungen stellen werden.
In einer Podiumsdiskussion einer Veranstaltung am Dienstag in Brasília verglich der Richter die Vorbereitungen des Wahlgerichts mit einem Land, das einem Tsunami gegenübersteht: Man hoffe, dass das Ereignis nicht eintrete, müsse aber auf eine mögliche Ankunft vorbereitet sein. Er erklärte, dass bekannt sei, dass es eine Anwendung geben werde, die die Wahlgesetzgebung herausfordere, und die Wahlbehörde werde lernen müssen, damit umzugehen. Floriano wies darauf hin, dass die Hauptsorge nicht bei der KI-Technologie liege, die seit Jahren in Suchmaschinen und Werbesystemen der digitalen Umgebung eingesetzt werde, sondern bei der generativen KI, die synthetische Bilder, Videos und Audiodateien erzeugen könne, die echte Menschen imitieren.
Der Richter betonte, dass eine der wichtigsten Maßnahmen des TSE die Forderung nach der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten sei. Kandidaten könnten Avatare oder automatisierte Kommunikationssysteme nutzen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Wähler darüber informiert würden, dass sie mit Inhalten interagieren, die von KI generiert oder vermittelt werden. Er führte als Beispiel an, dass ein Kandidat problemlos einen freundlichen Avatar in sozialen Medien zur Kommunikation mit Wählern verwenden könne, solange die Wähler wüssten, dass die empfangenen Inhalte in gewissem Maße von KI vermittelt würden.
Floriano erwähnte auch einen Fall bei der Bürgermeisterwahl in Buenos Aires: Wenige Tage vor der Wahl kursierte ein gefälschtes Video, das auf einen bestimmten Kandidaten abzielte. Er war der Ansicht, dass solche Vorfälle die Notwendigkeit der Einrichtung von Präventionsmechanismen und einer schnellen Reaktion verstärkten. Zu den Maßnahmen des TSE gehört das Verbot der Verbreitung synthetischer Inhalte in den 72 Stunden vor der Wahl bis 24 Stunden nach deren Ende. Dieser Schritt ziele darauf ab, ein Schutzfenster zu schaffen, um zu verhindern, dass KI-generierte Falschinformationen die Entscheidungsfindung der Wähler beeinflussen, ohne dass genügend Zeit für Widerlegung oder Überprüfung bleibe. Diese Sorge erstrecke sich auch auf die Zeit unmittelbar nach der Wahl, in der Falschinformationen genutzt werden könnten, um die Legitimität des Wahlprozesses in Frage zu stellen oder Betrugsvorwürfe zu schüren. Er erklärte, die Sorge bestehe nicht darin, die Wahlentscheidung der Wähler zu verzerren, sondern darin, zu verhindern, dass synthetische Inhalte genutzt würden, um das Wahlergebnis zu diskreditieren.
Bei der Kommentierung der Rolle digitaler Plattformen erklärte Floriano, dass das TSE kein Modell der Inhaltslöschung auf der Grundlage automatischer Benachrichtigungen anwende, da dies strategische Streitigkeiten zwischen Kandidaten anheizen und die öffentliche Debatte beeinträchtigen könnte. Das Gericht halte an der Notwendigkeit fest, dass die Löschung von Inhalten durch das Wahlgericht angeordnet werden müsse. Sobald jedoch ein gerichtlicher Beschluss vorliege, seien die Plattformen verpflichtet, Kopien desselben Inhalts in anderen Materialien aufzuspüren und zu löschen. Der Richter betonte auch die Schaffung sogenannter Compliance-Pläne, ein Mechanismus, der Plattformen dazu verpflichte, dem TSE darzulegen, welche Verfahren sie zur Einhaltung der Wahlregeln ergreifen würden. Der Vorschlag ziele darauf ab, eine regulierte Selbstregulierung zu fördern, anstatt eine direkte staatliche Kontrolle über digitale Dienste auszuüben. Nach dem vorgeschlagenen Modell müsse jede Plattform ihre eigenen Compliance-Maßnahmen einreichen, die dann als Referenz für die Überwachung durch das Wahlgericht dienten.
Zur Frage, ob KI-Systeme Wählern direkt Kandidaten empfehlen dürften, erklärte Floriano, dass Suchwerkzeuge Kandidaten mit bestimmten politischen oder programmatischen Positionen auflisten könnten, sofern objektive Informationen bereitgestellt würden. Nicht erlaubt sei jedoch, dass Anwendungen den Wählern vorschrieben, wen sie wählen sollten. Werkzeuge dürften die Wähler nicht ersetzen, dies sei eine zu vermeidende Situation. Für den Richter bleibe der Leitgrundsatz des Wahlgerichts unverändert: Sicherzustellen, dass die Bürger Zugang zu möglichst vielen Informationen hätten, während gleichzeitig die Freiheit der Wahlentscheidung gewahrt bleibe.
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