de.wedoany.com-Bericht: Die kolumbianische Kommunikationsregulierungskommission (Comisión de Regulación de Comunicaciones, CRC) hat mit der Resolution Nr. 8254 (2026) einen neuen Regulierungsrahmen für den lokalen Großhandelsmarkt für Glasfaser bis zum Haus (FTTH) verabschiedet. Ziel ist es, die Infrastruktur für mehr Anbieter zu öffnen, die Netztransparenz zu erhöhen und Hürden zu senken, die den Wettbewerb bei Festnetz-Internet einschränken.

Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbieter fest, die Glasfaser-Großhandelsnetze besitzen, kontrollieren oder verwalten, und passen die Regelungen für den Zugang zu und die Zusammenschaltung mit der entsprechenden Infrastruktur an. Die Kommission stellte fest, dass die Ausweitung des FTTH-Großhandelsmodells zu unterschiedlichen Auslegungen der bestehenden Vorschriften durch die Marktteilnehmer geführt hat. Zu den Hauptproblemen gehören die Entstehung neuer Geschäftsmodelle auf Basis neutraler Netze, die begrenzte Verfügbarkeit von Informationen über solche Netze sowie eine uneinheitliche Anwendung der Regelungen für Zugang, Nutzung und Zusammenschaltung. Die Kommission hielt es auch für notwendig, die möglichen wettbewerblichen Auswirkungen der Beteiligung von Colombia Telecomunicaciones (Movistar) am Glasfaser-Großhandelsgeschäft ONNET Fibra zu prüfen, die sich aus der Integration von Movistar und Tigo ergeben.
Basierend auf der Analyse hat die CRC entsprechende Projekte in ihre Regulierungsagenda aufgenommen, um den Rahmen für lokale Großhandelsverbindungsdienste zu definieren, wobei der Schwerpunkt auf offenem, fairem und nichtdiskriminierendem Zugang liegt. Eine der wichtigsten regulatorischen Änderungen ist die Einführung neuer Informationsmeldepflichten für FTTH-Großhandelsbetreiber. Die Kommission hat das Formular T.3.6 eingeführt, das die Anbieter verpflichtet, die von ihrem Netz abgedeckten Haushalte oder Immobilieneinheiten, die tatsächlich über Drittanbieter angeschlossenen Haushalte, die Merkmale des verwendeten Netztyps sowie die Tarife und Geschäftsbedingungen für den Großhandelszugang zu melden. Die Betreiber müssen auch geografische Informationen über ihr Netz bereitstellen, einschließlich Abdeckungskarten, Standorte von Infrastrukturelementen und die Verfügbarkeit für neue Anschlüsse, und zwar in anonymisierter und aggregierter Form, um den Geschäftswettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass diese Transparenz zur Verbesserung der Marktüberwachung beitragen und Investitions-, Ausbau- und Vertragsentscheidungen zwischen den Betreibern erleichtern wird. Die Verordnung erkennt auch das Wachstum neutraler Netze an, einem Modell, das den Infrastrukturaufbau von der Bereitstellung von Diensten für Endkunden trennt und so den Anschlussausbau beschleunigen kann. Die Kommission klassifiziert Netze als neutrale Netze, d. h. Infrastruktur, die mehreren Anbietern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird und nicht vertikal integriert ist, sowie als gemeinsame Netze, d. h. Infrastruktur, die von einem oder mehreren Betreibern gemeinsam genutzt wird, die gleichzeitig Einzelhandelsdienste anbieten.
Bei Großhandelsbeziehungen gilt für FTTH-Großhandelsdienste die allgemeine Regelung zur vorübergehenden Trennung wegen nicht ausgeglichener Nettosalden nicht. Wenn ein anfragender Betreiber seinen Zahlungsverpflichtungen ohne triftigen Grund nicht nachkommt, kann der Großhandelsanbieter nach vorheriger Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde neue Serviceaufträge aussetzen oder den Großhandelsdienst vorübergehend trennen. Die neuen Verpflichtungen werden schrittweise eingeführt; die ersten Änderungen im Zusammenhang mit der Informationsmeldung sowie das neue Regulierungskapitel zu FTTH-Großhandelsnetzen treten am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft.
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