de.wedoany.com-Bericht: Die Bundesregierung hat das „Pakistan Telecommunication (Reorganization) (Amendment) Act 2026" geändert und legt fest, dass Telekommunikationsbetreiber vor der Installation von Infrastruktur auf privatem Grundstück die Zustimmung des Eigentümers einholen müssen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf enthielt eine Bestimmung, die es Telekommunikationsunternehmen möglicherweise erlaubt hätte, ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers auf Privatgrundstücke zuzugreifen, was auf breite Bedenken stieß. Justizminister Azam Nazeer Tarar kündigte die Änderungen an und erklärte, dass die neue Fassung die Formulierung aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen habe, wonach das Ausbleiben einer Antwort des Eigentümers auf zwei offizielle Mitteilungen als stillschweigende Zustimmung gewertet werde.
Nach dem aktualisierten Gesetz müssen Telekommunikationsunternehmen vorab eine Genehmigung einholen, um Kabel, Freileitungen oder Kommunikationsausrüstung auf privaten Grundstücken zu verlegen. Diese Anforderung gilt für Wohnhäuser, Geschäfte, unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen und andere private Räume. Die Regierung hat gleichzeitig die im Entwurf enthaltenen Schlüsselbegriffe präzisiert, darunter Telekommunikationsausrüstung, unterirdische Installation, oberirdische Installation und Wegerechte. Beamte erklärten, dass die Änderungen darauf abzielen, die durch die Formulierung des ursprünglichen Gesetzes entstandenen Unklarheiten und Einwände zu beseitigen.
Der geänderte Entwurf beschränkt das Streitbeilegungsverfahren zudem auf Fälle, in denen beide Parteien freiwillig eine Vereinbarung treffen. Dies bedeutet, dass Eigentümer nicht gegen ihren Willen in ein Streitbeilegungsverfahren gezwungen werden können, das nicht auf ihrer Zustimmung beruht. Beamte stellten klar, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf die bereits auf öffentlichem Grund errichtete Telekommunikationsinfrastruktur haben und dass separate Verfahren für Wohnungsbaugesellschaften und geplante Wohnbauprojekte weiterhin gelten.
Diese Änderungen zielen darauf ab, das Privateigentum zu schützen und gleichzeitig den weiteren Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in einem klareren rechtlichen Rahmen zu ermöglichen. Das geänderte Gesetz strebt einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Telekommunikationsbetreiber und den Bürgerrechten an, um die Verbesserung der Breitbandabdeckung, der Mobilfunkverbindungen und des Aufbaus der digitalen Infrastruktur in Pakistan zu unterstützen.










