de.wedoany.com-Bericht: Die brasilianische Nationale Telekommunikationsbehörde (Anatel) hat die Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für den Betrieb des GX8-Satelliten durch die Viasat Brasil GmbH von ursprünglich zwei auf drei Jahre bekannt gegeben. Diese Entscheidung wurde vom Vorstand in einer Beratungssitzung am Montag, dem 13. dieses Monats, einstimmig getroffen.

Die Verlängerung erfolgte auf Antrag von Viasat, das über Verzögerungen bei der Herstellung des GX8-Satelliten informierte. Da Anatel noch keine „Betriebsgenehmigungsurkunde" ausgestellt hat, befand der Vorstand, dass die ursprünglichen Bedingungen geändert werden könnten. Die geänderte Inbetriebnahmefrist beginnt mit dem Datum der Veröffentlichung der Genehmigungsurkunde im Bundesamtsblatt (DOU).
Der Anatel-Vorstand betonte, dass diese Anpassung lediglich den Zeitplan für die Inbetriebnahme des Satelliten ändere, nicht jedoch den Inhalt der an Viasat erteilten Betriebsgenehmigung. Die Behörde bestätigte, dass Viasat seinen Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Gebühren nachgekommen sei, jedoch weiterhin eine Leistungsgarantie für den Betrieb des Weltraumsegments hinterlegen müsse; diese Anforderung bleibe bestehen.
GX8 ist ein geostationärer Satellit von Viasat, der auf 72,5 Grad westlicher Länge positioniert ist und von Anatel die Genehmigung erhalten hat, in Brasilien teilweise Ka-Band-Satellitenkapazität bereitzustellen. Laut Viasat gehört der Satellit zur neuen Generation der Global-Xpress-Flotte, die darauf abzielt, die Kapazität zu erhöhen und mobile Anwendungen wie Flugzeuge, Schiffe und Landfahrzeuge zu bedienen. Der Satellit wurde noch nicht gestartet und befindet sich noch in der Herstellungsphase; diese Verzögerung ist der direkte Grund für den Antrag des Unternehmens auf Verlängerung der Inbetriebnahmefrist.
Neben der Änderung der Frist verlangte Anatel auch eine Aktualisierung der Prioritätenliste für die Satellitensystemkoordinierung, um die zwischen Viasat und Claro getroffene Koordinierungsvereinbarung widerzuspiegeln. Die Behörde gab an, dass diese Vereinbarung zuvor ungelöste Koordinierungsfragen im Zusammenhang mit dem StarOne-D2-System (auf der Orbitalposition 70 Grad westlicher Länge) löse. Diese Änderung berührt keine anderen zuvor getroffenen Entscheidungsbestimmungen, einschließlich der 15-jährigen Gültigkeitsdauer der Betriebsgenehmigung für GX8 und der Anforderung, dass der Satellit im Betrieb keine schädlichen Störungen bei Systemen verursachen darf, mit denen keine Koordinierungsvereinbarung getroffen wurde.










