Das litauische Parlament hat überarbeitete Bedingungen für eine zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergie gebilligt, die Mitte Juni erneut gestartet werden soll. Die Ausschreibung wurde ursprünglich im vergangenen Jahr gestartet, im Januar dieses Jahres jedoch ausgesetzt, um die Bedingungen neu zu bewerten. Das Energieministerium bestätigte den Neustartplan am 15. Mai.

Mit der im April beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die Preisbindungsfrist von 23 auf acht Jahre verkürzt. Die neuen Regeln verlangen von erfolgreichen Bietern, litauischen Häfen für die Projektausführung den Vorzug zu geben, sofern die lokale Infrastruktur den Anforderungen gerecht wird. Das Energieministerium erklärte, die Anpassungen zielten darauf ab, die Interessen der Verbraucher mit den Auswirkungen auf die Strompreise in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass die Entwicklung der Offshore-Windenergie spürbare Vorteile bringe.
Die Novelle sieht außerdem vor, dass der finanzielle Beitrag der Verbraucher zu Windkraftprojekten ihre Einnahmen nicht übersteigen darf und frühestens bei Inbetriebnahme des Projekts im Jahr 2033 gezahlt werden muss. Die vom Projektentwickler gezahlte Körperschaftssteuer wird für öffentliche Dienstleistungen verwendet. Darüber hinaus wird der Offshore-Windenergie durch die neuen Vorschriften der Vorrang bei der Stromübertragung entzogen und sie wird der erneuerbaren Energie an Land gleichgestellt.
Litauen plant im Rahmen dieser Ausschreibung die Entwicklung von zwei Offshore-Windkraftprojekten mit einer installierten Gesamtleistung von 1,4 GW. Das erste 700-MW-Projekt wurde 2023 an ein Joint Venture zwischen Ocean Winds und Ignitis Renewables vergeben.









