Einen Monat nach Inkrafttreten der neuen APVMA-Vorschriften stellt Syngenta den Verkauf von Paraquat in Australien und Neuseeland ein
2026-07-29 15:32
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de.wedoany.com-Bericht: Der globale Agrarchemieriese Syngenta hat kürzlich angekündigt, die Lieferung von Paraquat-Herbizidprodukten in Australien und Neuseeland einzustellen. Einen Monat zuvor hatte die australische Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel (APVMA) neue Beschränkungen für die Verwendung dieses Produkts erlassen.

Der Geschäftsführer von Syngenta Australien und Neuseeland erklärte, dass die regulatorischen Beschränkungen in Verbindung mit der zunehmend komplexen und kostspieligen Lieferkette das Paraquat-Herbizidprodukt kommerziell nicht mehr tragfähig gemacht hätten. Es sei nicht mehr nachhaltig, erhebliche Ressourcen in unrentable traditionelle Produkte zu investieren.

Kettenreaktion nach globaler Produktionseinstellung

Bereits im März hatte Syngenta Pläne angekündigt, die Produktion von Paraquat in seinem britischen Werk bis Ende Juni einzustellen und die globale Produktion dieses Wirkstoffs zu beenden. Damals bestätigte das Unternehmen, dass es die Versorgung der australischen Landwirte über Dritthersteller fortsetzen werde. Nun ist auch diese Regelung an ihr Ende gekommen.

Syngenta gab an, dass Paraquat vor über sechzig Jahren von einem Vorgängerunternehmen erstmals auf den Markt gebracht wurde. Weltweit seien inzwischen mehr als 750 Unternehmen zum Verkauf von Paraquat zugelassen, und der Anteil des Produkts am globalen Umsatz von Syngenta betrage weniger als 1 %. Nach dem Ausstieg aus diesem Markt werde das Unternehmen seine Ressourcen auf innovative Lösungen umverteilen.

Neue APVMA-Vorschriften: Deutliche Reduzierung der Aufwandmengen, Rückenspritzen verboten

Im Juni hatte die APVMA nach einer umfassenden Überprüfung von Paraquat und Diquat bestätigt, dass diese beiden Chemikalien weiterhin verwendet werden dürfen, jedoch unter neuen erheblichen Einschränkungen.

Gemäß der endgültigen Entscheidung wird die maximale Aufwandmenge pro Hektar für Paraquat und Diquat von bisher 1150 g/ha auf 231 g/ha reduziert. Hinsichtlich der Ausbringungsmethode wird für alle Anwendungen ein geschlossenes Misch- und Dosiersystem in Verbindung mit verstärkter persönlicher Schutzausrüstung vorgeschrieben, und Rückenspritzen werden schrittweise ausgemustert. Bestehende Lagerbestände werden innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist abgebaut.

In der Überprüfung wies die APVMA darauf hin, dass die Gesamtgewichtung der vorliegenden Evidenz die Schlussfolgerung nicht stütze, dass der Kontakt mit Paraquat über die zugelassenen Anwendungen das Risiko für die Parkinson-Krankheit erhöhe.

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