de.wedoany.com-Bericht: Das indische Ministerium für Neue und Erneuerbare Energien (MNRE) hat mit sofortiger Wirkung die befristeten Lockerungen der „Approved List of Models and Manufacturers" (ALMM) für Solarprojekte aufgehoben. Die entsprechende Büro-Mitteilung vom 29. März 2024 ist damit hinfällig. Das Ministerium erklärte, dass echte, noch ausstehende Ausnahmeanträge, die innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden, weiterhin von Fall zu Fall geprüft werden.
Die nun aufgehobene Mitteilung vom 29. März 2024 hatte für bestimmte verzögerte Projekte ein Ausnahmefenster vorgesehen: Projekte, deren Solarmodule bereits vor dem 31. März 2024 am Projektstandort eingetroffen waren, deren Inbetriebnahme sich jedoch aus vom Entwickler nicht zu vertretenden Gründen verzögerte, konnten von der Verwendung ALMM-zugelassener Solarmodule befreit werden. Das MNRE ist der Ansicht, dass seit der Veröffentlichung dieser Klarstellung mehr als zwei Jahre vergangen sind und die befristete Regelung nicht mehr anwendbar ist. Sie wird daher aufgehoben, wodurch der „Bestandsschutz"-Weg für bestimmte Projekte faktisch geschlossen wird.
Die neueste Büro-Mitteilung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht. Das MNRE betonte zugleich, dass damit keine neuen ALMM-Regeln eingeführt werden, sondern der ursprüngliche Regulierungsrahmen für den Bezug von Solarmodulen in staatlich geförderten Projekten wiederhergestellt wird. Nach den geltenden Vorschriften sind nur Solarmodulmodelle und -hersteller, die in der ALMM (Module) aufgeführt sind, für Regierungsprojekte, staatlich unterstützte Projekte, Projekte unter staatlichen Programmen und Schemata, Open-Access- und Net-Metering-Projekte sowie Projekte, die gemäß Abschnitt 63 des Electricity Act 2003 zur Stromversorgung staatlicher Stellen errichtet werden, zugelassen. Der Begriff „Regierung" umfasst die Zentral- und Landesregierungen, zentrale und staatliche öffentliche Unternehmen sowie autonome Einrichtungen der Zentral- und Landesregierungen.
Zur Einordnung der bisherigen Politik: Das MNRE hatte am 10. März 2023 eine Büro-Mitteilung veröffentlicht, die die ALMM-Verordnung für das Haushaltsjahr 2023-24 aussetzte und es Projekten, die bis zum 31. März 2024 in Betrieb gehen, erlaubte, Solarmodule außerhalb des ALMM-Rahmens zu beschaffen. Anschließend stellte die Mitteilung vom 29. März 2024 klar, dass die ALMM-Anforderungen ab dem 1. April 2024 in Kraft treten, und legte fest, dass Projekte, deren Module bereits am Standort eingetroffen waren, deren Inbetriebnahme jedoch nicht fristgerecht erfolgte, einzeln auf eine Ausnahme geprüft werden können. Mit der Aufhebung dieser Mitteilung ist das Ausnahmefenster nun offiziell geschlossen.
Um Umsetzungsschwierigkeiten infolge der Politikänderung abzumildern, gewährt das MNRE Entwicklern erneuerbarer Energieprojekte, die noch nicht in Betrieb sind und eine Ausnahme auf Grundlage der aufgehobenen Anordnung vom 29. März 2024 anstreben, eine begrenzte Erleichterung: Werden solche Anträge innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht, prüft das Ministerium sie von Fall zu Fall. Diese Klausel dient jedoch ausschließlich der Lösung tatsächlicher Umsetzungsschwierigkeiten und ist nicht als allgemeine Ausnahme zu verstehen. Dieser Schritt steht im Einklang mit der derzeit schrittweise eingeführten ALMM-2-Regelung, wonach Indien bis zum Haushaltsjahr 2029 möglicherweise zu einem 100%igen DCR-Markt (Domestic Content Requirement) werden könnte.










