de.wedoany.com-Bericht: Die grönländische Regierung hat am 12. August klargestellt, dass die geplanten Ölbohraktivitäten im östlichen Nunap Qeqqa/Jameson-Land-Becken nicht im Winter 2026–2027 durchgeführt werden können. Der Projektinvestor Greenland Energy und der Lizenzinhaber White Flame Energy passen das Ziel für den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen auf den Winter 2027 an, wodurch sich der ursprüngliche Explorationsplan verschiebt.

Diese Anpassung erfolgt zunächst auf Genehmigungsebene. Greenland Energy reichte am 11. August Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht SEC ein, in denen erklärt wird, dass die Komplexität des Projekts eine umfassendere und vollständigere Prüfung erfordert. Nach Angaben der grönländischen Regierung muss das Projekt nacheinander Verfahren wie technische Dokumentenprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, sozialverträglichkeitsprüfung und öffentliche Konsultation durchlaufen; derzeit befindet es sich noch im ersten Schritt eines aus elf Phasen bestehenden Genehmigungsverfahrens.
Das Projekt umfasst die drei Ölexplorationslizenzen OEEL 2015-13, OEEL 2015-14 und OEEL 2018-40, die alle von White Flame Energy, einer Tochtergesellschaft von 80 Mile, gehalten werden und bis 2028 gültig sind. Die grönländische Regierung hat 2021 die Vergabe neuer Öl- und Gasexplorationslizenzen eingestellt, zuvor ausgestellte Lizenzen bleiben jedoch aufgrund bestehender Rechtsverhältnisse weiterhin gültig. Greenland Energy hält die genannten Lizenzen nicht direkt, sondern agiert als Projektinvestor und vorgesehener Betreiber.
Gemäß der im September 2025 geschlossenen Vereinbarung zur Übertragung von Beteiligungsrechten übernimmt March GL, eine Tochtergesellschaft von Greenland Energy, sämtliche Bohr- und Vorbereitungskosten für die ersten beiden Explorationsbohrungen. Nach Erreichen der vereinbarten Tiefe von etwa 3500 Metern bei der ersten Bohrung oder dem Erbohren der Basis des Perms erhält March GL einen Arbeitsanteil von 50 % am Projekt; nach Abschluss der zweiten Bohrung kann der Arbeitsanteil auf 70 % erhöht werden. Die Übertragung der Beteiligungsrechte bedarf noch der Zustimmung der grönländischen Regierung.
Das Jameson-Land-Becken liegt im mittleren Osten Grönlands; die drei Lizenzen umfassen eine Fläche von etwa 2,08 Millionen Acres. Aus den bei US-Aufsichtsbehörden eingereichten Unterlagen geht hervor, dass im Projektgebiet bislang keine einzige moderne Explorationsbohrung niedergebracht wurde und auch kein kommerzieller Öl- oder Gasfund erzielt werden konnte. Die von Dritten bewerteten 1 bis 13 Milliarden Barrel stellen unriskierte, abbaubare prospektive Ressourcen dar, die noch durch Bohrungen, Bewertung und anschließende Entwicklungsstudien verifiziert werden müssen und nicht als Ölreserven oder zukünftige Fördermengen verwendet werden dürfen.
Die Genehmigungsstreitigkeiten des Projekts zeichneten sich bereits Ende Juli ab. White Flame hatte 2025 die Genehmigung zur Verbringung geringer Mengen an Ausrüstung erhalten, doch diese Genehmigung lief im Dezember desselben Jahres aus. Nachdem das Unternehmen 2026 erneut einen Antrag gestellt hatte, transportierte es Teile der Ausrüstung zum Flughafen Nerlerit Inaat in der Nähe des Projekts, bevor die Genehmigung abgeschlossen war. Die grönländische Rohstoffbehörde richtete daraufhin eine formelle Verwarnung an den Lizenzinhaber. Die betreffende Ausrüstung kann vorübergehend am Flughafen gelagert werden, darf jedoch ohne die erforderlichen Genehmigungen nicht weiter zum Bohrstandort transportiert werden.
Durch die Verzögerung werden auch die ursprünglich geplanten Arktis-Logistik, der Bohranlagen-Transport, die Bohrplatzvorbereitung und die integrierten Ölfelddienstleistungen insgesamt nach hinten verschoben. Die Projektbeteiligten hatten zuvor mit dem kanadischen Unternehmen Stampede Drilling, der Reederei Desgagnés sowie Halliburton Vereinbarungen über Bohranlagen, Transport und Bohrlochdienstleistungen getroffen, doch diese vertraglichen Vorbereitungen können die Genehmigung der grönländischen Regierung für Umwelt-, Sozialverträglichkeit und Feldbetrieb nicht ersetzen. Ob das Projekt in die tatsächliche Bohrphase eintreten kann, hängt vom Abschluss der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ab und nicht von den einseitig bekannt gegebenen Bauzeitplänen des Unternehmens.





















