Leuze empfiehlt frühzeitige Vorbereitung auf die EU-Maschinenverordnung, die 2027 in Kraft tritt
de.wedoany.com-Bericht: Leuze empfiehlt Herstellern und Maschinenbetreibern, sich frühzeitig auf die Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vorzubereiten. Die Verordnung, die am 20. Januar 2027 in Kraft tritt, gilt als eine der bedeutendsten Änderungen im europäischen Maschinensicherheitsrecht der letzten Jahre. Die Verordnung führt das Prinzip fort, dass der Hersteller für die Konformität beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Maschine verantwortlich ist, und erweitert gleichzeitig die Pflichten des Betreibers auf den gesamten Lebenszyklus der Maschine im Betrieb.

Die neue Verordnung führt Anforderungen ein, die Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und wesentliche Änderungen an Maschinen umfassen. Betreiber, die wesentliche Änderungen an bestehenden Maschinen vornehmen, können als Hersteller eingestuft werden und müssen eine Risikobeurteilung durchführen, technische Unterlagen pflegen und vor der erneuten Inbetriebnahme der geänderten Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren abschließen. Da die offiziellen Umsetzungsleitfäden noch nicht veröffentlicht wurden, müssen Hersteller und Werksbetreiber ohne detaillierte behördliche Vorgaben eigenständig Konformitätsentscheidungen treffen.
Markus Erdorf, Senior Safety Consultant bei Leuze, erklärt, dass Unternehmen jetzt damit beginnen sollten, ihre Maschinen, Dokumentationen, Cybersicherheitsstrategien und Änderungsverfahren zu überprüfen, anstatt bis zum Umsetzungstermin zu warten. Die Integration von Cybersicherheit in die Maschinensicherheitsanforderungen ist eine der bemerkenswertesten Änderungen dieser Verordnungsnovelle. Organisationen müssen ihre Maschinen vor unbefugtem Zugriff, Datenmanipulation und anderen Cyberrisiken schützen und die Konformität durch Dokumentation und Risikobeurteilung nachweisen. Diese Änderung erweitert die Maschinensicherheit vom traditionellen Ingenieurbereich auf den IT-Bereich und erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsingenieuren, Automatisierungsexperten und IT-Sicherheitsteams.
Leuze empfiehlt Betreibern, die spezifischen Anforderungen der neuen Verordnung frühzeitig zu prüfen, eng mit Maschinenherstellern und Systemintegratoren zusammenzuarbeiten, alle sicherheitsrelevanten Änderungen und Prüfungen zu dokumentieren, zu bewerten, ob geplante Maschinenänderungen wesentliche Änderungen darstellen, und die Entwicklung der Normen zu Maschinensicherheit, Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz kontinuierlich zu verfolgen.
Leuze bietet Herstellern und Betreibern Beratung zur Maschinensicherheit, Risikobeurteilung, Schulungen und Engineering-Dienstleistungen an, um Organisationen dabei zu unterstützen, die gesetzliche Konformität zu erreichen und gleichzeitig die Betriebseffizienz aufrechtzuerhalten. Erdorf ergänzt, dass die Verantwortung für die Maschinensicherheit nicht mit der Inbetriebnahme der Anlage endet. Eine frühzeitige Vorbereitung trägt dazu bei, Konformitätsrisiken zu reduzieren und den sicheren Betrieb der Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.
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