Libanon hebt vorläufige Regelung für Photovoltaikanlagen unter 1,5 Megawatt auf; Regulierungsbehörde soll neuen Mechanismus ausarbeiten

2026-09-12 11:57
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de.wedoany.com-Bericht: Am 11. September gab das Büro des libanesischen Premierministers bekannt, dass die zuvor erlassenen Installationsvorschriften für Solar-Photovoltaikanlagen unter 1,5 Megawatt nicht weiterverfolgt werden und dass die entsprechenden Genehmigungsmechanismen und technischen Bedingungen von der nationalen Elektrizitätsregulierungsbehörde festgelegt werden sollen. Der zuvor gemeinsam vom Innen- und Kommunalministerium, vom Ministerium für öffentliche Arbeiten und Verkehr sowie vom Ministerium für Energie und Wasserressourcen veröffentlichte Beschluss Nr. 1234 wird daher nicht mehr umgesetzt.

Der gemeinsame Beschluss Nr. 1234 wurde am 9. September veröffentlicht und galt für Photovoltaikanlagen mit einer Erzeugungskapazität von weniger als 1,5 Megawatt. Ursprünglich war geplant, einheitliche Verwaltungs-, Planungs-, Struktur- und Sicherheitsmanagementverfahren einzuführen. Nach dieser Regelung benötigten solche Projekte keine Genehmigung des Ministeriums für Energie und Wasserressourcen, doch die Projektumsetzung musste weiterhin nach kommunalen Verfahren abgewickelt werden. Strukturingenieure sowie Elektro- oder Elektromechanikingenieure trugen die technische Verantwortung für Planung und Installation und mussten nach Abschluss der Arbeiten bestätigen, dass das System den relevanten Sicherheitsanforderungen entspricht. Die betreffende Genehmigung war grundsätzlich ein Jahr gültig, und das Projekt musste innerhalb dieser Frist installiert werden.

Das libanesische Ministerium für Energie und Wasserressourcen hatte zuvor erklärt, dass der gemeinsame Beschluss ursprünglich als Übergangsregelung gedacht war und nur so lange gelten sollte, bis die nationale Elektrizitätsregulierungsbehörde gemäß Artikel 26 des Gesetzes Nr. 462/2002 über den Elektrizitätssektor förmliche Verfahren und technische Standards festlegt. Nachdem die Regulierungsbehörde eingerichtet wurde und begonnen hat, entsprechende Mechanismen auszuarbeiten, beschloss die Regierung am 11. September, diese vorläufige Regelung aufzuheben.

Nach der vom Büro des Premierministers veröffentlichten neuen Regelung werden die Installationsmechanismen, Genehmigungsbedingungen und Aufsichtsanforderungen für Solaranlagen unter 1,5 Megawatt von der nationalen Elektrizitätsregulierungsbehörde festgelegt. Bei der Ausarbeitung neuer Vorschriften wird die Regulierungsbehörde zudem das Umweltministerium sowie andere relevante Verwaltungs- und öffentliche Einrichtungen konsultieren.

Die nationale Elektrizitätsregulierungsbehörde des Libanon hatte bereits mit der Erprobung eines Mechanismus für Genehmigungsanträge für dezentrale Projekte im Bereich erneuerbarer Energien begonnen und nimmt Anfragen von Entwicklern, Investoren, Institutionen und Privatpersonen zu Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien entgegen.

Bis Ende 2025 belief sich die kumulierte installierte Solarleistung im Libanon auf etwa 1505 Megawatt, gegenüber 1081 Megawatt Ende 2024. Neben der Anpassung der Regulierung für dezentrale Photovoltaikanlagen werden derzeit außerdem netzgekoppelte Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtkapazität von bis zu 350 Megawatt vorangetrieben, kombiniert mit Batteriespeichersystemen von bis zu 1 Gigawattstunde. Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen für diese Projekte wurde bis zum 30. September 2026 verlängert.

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