US-Umweltbehörde hebt die meisten CO2-Emissionsstandards für Kraftwerke aus dem Jahr 2024 auf

2026-09-15 08:32
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de.wedoany.com-Bericht: Am 14. September hat die US-Umweltschutzbehörde (EPA) endgültig entschieden, die meisten Treibhausgas-Emissionsanforderungen der „Carbon Pollution Standards" aus dem Jahr 2024 für fossil befeuerte Stromerzeugungsanlagen aufzuheben. Gleichzeitig wurde ein ergänzender Vorschlag vorgelegt, mit dem die übrigen Treibhausgas-Emissionsstandards für fossile Kraftwerke im Rahmen von Abschnitt 111 des Clean Air Act weiter aufgehoben werden sollen. Die endgültige Aufhebung und das anschließende geplante Aufhebungsverfahren stellen zwei unterschiedliche regulatorische Phasen dar; die verbleibenden Standards müssen noch das Verfahren zur Veröffentlichung im Federal Register, Anhörungen und die öffentliche Konsultation durchlaufen.

Zu den bereits endgültig aufgehobenen Inhalten gehören: die Treibhausgas-Emissionsleitlinien für bestehende Kohle-, Öl- und Gasdampferzeugungsanlagen; die auf Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) basierenden Emissionsstandards für große umgerüstete Kohleanlagen; sowie die auf CCS basierenden Emissionsstandards für neue Grundlast-Gasturbinen. Die EPA hat außerdem ausdrücklich die entsprechenden Emissionsleitlinien für bestehende fossile Dampferzeugungsanlagen aufgehoben, darunter Erdgas- und Öldampferzeugungsanlagen.

Die Regelung von 2024 sah ursprünglich strengere CO2-Emissionskontrollen für bestehende Kohlekraftwerke sowie für einige neue Erdgasanlagen vor. Die EPA hat nun neu festgestellt, dass eine Kohlenstoffabscheidungsrate von 90 % nicht als „bestes Emissionsminderungssystem" für Kohlekraftwerke geeignet ist. Als Gründe wurden unter anderem angeführt, dass die betreffende Technologie noch nicht den geforderten ausreichenden Demonstrationsgrad erreicht hat, die Umsetzungskosten sowie die begleitenden Infrastrukturbedingungen. Die Frist zur Einhaltung der betreffenden Anforderungen der ursprünglichen Regelung betraf Januar 2032; für die Option einer 40-prozentigen Erdgasmitverbrennung bei bestehenden Kohleanlagen vertritt die EPA zudem die Auffassung, dass die erforderliche Erdgaspipeline-Infrastruktur kaum bis zum ursprünglich festgelegten 1. Januar 2030 bereitgestellt werden kann.

Der zeitgleich mit der endgültigen Aufhebung eingeleitete ergänzende Vorschlag betrifft die noch nicht aufgehobenen Treibhausgasstandards für Kraftwerke, darunter teilweise CCS-Anforderungen für neue Dampferzeugungsanlagen, Effizienzstandards für umgerüstete oder wiedererrichtete Dampfanlagen und Anlagen mit integrierter Vergasungskombination sowie Effizienzstandards für neue oder wiedererrichtete stationäre Gasturbinen. Die genannten verbleibenden Anforderungen befinden sich derzeit noch im Stadium der geplanten Aufhebung und können noch nicht als vollständig aufgehoben bezeichnet werden.

Den EPA-Dokumenten zufolge wird der ergänzende Vorschlag 15 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register eine Online-Anhörung der Öffentlichkeit vorsehen; die Frist für die öffentliche Stellungnahme beträgt 45 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung. Die EPA vertritt zugleich die Auffassung, dass Abschnitt 111 des Clean Air Act ihr keine entsprechende Befugnis verleiht, die Treibhausgasemissionen des Stromsektors auf Grundlage des globalen Klimawandels zu regulieren; diese Rechtsauslegung wird in das ergänzende Regelungsverfahren einfließen.

Der EPA-Leiter erklärte, diese Anpassung betreffe die regulatorischen Bedingungen für neu hinzukommende Stromerzeugungsinfrastruktur in den USA. Der Branchenverband der großen US-Stromversorgungsunternehmen unterstützt die Aufhebung eines Teils der auf CCS basierenden Standards und fordert zugleich, die Planungssicherheit der regulatorischen Regeln für den Stromsektor zu wahren. Nach der Anpassung der betreffenden Regelungen auf Bundesebene gelten die derzeitigen Emissionsanforderungen der einzelnen Bundesstaaten für Kraftwerke weiterhin jeweils fort.

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