Neue Vorschrift zur Meldung von PFAS-Produkten im US-Bundesstaat Minnesota tritt offiziell in Kraft
de.wedoany.com-Bericht: Am 15. September lief die erste Meldefrist für PFAS-haltige Produkte im US-Bundesstaat Minnesota offiziell ab. Gemäß dem „Amara's Law" des Bundesstaates und den dazugehörigen Regelungen müssen Hersteller von Produkten, die in Minnesota verkauft, zum Verkauf angeboten oder vertrieben werden und absichtlich zugesetzte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, grundsätzlich über das PRISM-System der staatlichen Umweltkontrollbehörde (MPCA) Produktinformationen einreichen und eine einmalige Meldegebühr von 800 US-Dollar entrichten. Auch Produkte, die ausschließlich online nach Minnesota verkauft werden, fallen unter die Meldepflicht.

Der Inhalt der Meldung umfasst die Beschreibung des Produkts oder der Produktkategorie, die verwendeten PFAS-Chemikalien, die relevanten Konzentrationen sowie die Funktion von PFAS im Produkt oder in der Komponente. Produkte, die vor dem 1. Juli 2023 hergestellt wurden, fallen nicht unter die diesjährige Meldepflicht; für Unternehmen, denen eine Fristverlängerung genehmigt wurde, verschiebt sich die Meldefrist auf den 14. Dezember 2026. Danach ist, sofern die Regelungen eine Aktualisierung erfordern, der jährliche Meldezeitpunkt der 1. Februar eines jeden Jahres.
Diese Anforderung wirkt sich relativ direkt auf Lieferanten von Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffen, Dichtungsmaterialien, Oberflächenbehandlungsmitteln und anderen feinchemischen Produkten aus. PCI weist darauf hin, dass Lackhersteller und Rohstofflieferanten, die entsprechende Produkte in Minnesota verkaufen, die Rezepturen und Komponenten auf absichtlich zugesetztes PFAS prüfen und beurteilen müssen, ob eine Meldepflicht ausgelöst wird. Mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen werden die eingereichten Informationen nach Prüfung durch die MPCA der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Minnesota hat bereits einen längerfristigen Zeitplan für die PFAS-Kontrolle festgelegt. Bis 2032 sollen Produkte mit absichtlich zugesetztem PFAS grundsätzlich nicht mehr im Bundesstaat verkauft werden dürfen, außer in Fällen, die als „derzeit unvermeidbare Verwendung" eingestuft werden. Die erste Melderunde dient in erster Linie dem Aufbau einer PFAS-Produktdatenbank, um für die spätere Substitution, Regulierung sowie Verbots- und Beschränkungspolitik grundlegende Daten bereitzustellen.
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