FAO veröffentlicht neue Leitlinien zur integrierten Landnutzungsplanung
de.wedoany.com-Bericht: Am 29. Oktober hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) am Rande der 17. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP17) in Jerewan, Armenien, offiziell die neue Ausgabe der „Leitlinien für integrierte Landnutzungsplanung" veröffentlicht. Es handelt sich um die erste umfassende Überarbeitung dieser Leitlinien seit 1993; neu aufgenommen wurden unter anderem geospatiale Technologien, digitale Informationssysteme, Landbewertung und multikriterielle Entscheidungsanalyse. Die Leitlinien umfassen die integrierte Planung von landwirtschaftlichen Flächen, Böden, Wasserressourcen, städtischer Bebauung und Infrastrukturflächen.

Die neuen Leitlinien verwenden einen neunstufigen Rahmen für die integrierte Landnutzungsplanung, der bei der Festlegung von Landnutzungen eine umfassende Bewertung der natürlichen Ressourcenbedingungen, sozioökonomischer Faktoren sowie der Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen verlangt. Der Planungsumfang erstreckt sich auf landwirtschaftliche Produktion, Landschutz und -sanierung, städtische Expansion, Infrastrukturentwicklung, Biodiversitätsschutz sowie Ernährungs- und Wassersicherheit; zudem werden die Nullnetto-Landdegradation und die Klimaanpassung als Planungsfaktoren berücksichtigt.
Im Bereich der technischen Methoden umfasst der aktualisierte Rahmen die Verarbeitung geospatialer Daten, digitale Informationssysteme, Bodenressourcenerhebungen, Landeignungsbewertung, multikriterielle Analyse und Entscheidungsunterstützungssysteme. Die FAO schlägt vor, Bodendaten, Kartierungen der Landressourcen, Ergebnisse der dynamischen Überwachung und lokales Wissen zu kombinieren und für die Festlegung von Landnutzungen, die Planung der landwirtschaftlichen Produktion, die ökologische Sanierung und Investitionsentscheidungen zu nutzen.
Die neuen Leitlinien passen zudem das Verfahren der Planerstellung an und beziehen landwirtschaftliche Produzenten, lokale Gemeinschaften, öffentliche Einrichtungen und weitere relevante Interessengruppen in den Prozess der Landnutzungsentscheidungen ein. Die Länder können die anzuwendenden Instrumente und Bewertungsindikatoren entsprechend ihrer jeweiligen Rechtsordnung, ihrer Landverwaltungsbehörden und ihrer Planungsanforderungen auswählen. Die Leitlinien sind ein freiwilliger, nicht bindender technischer Rahmen und eignen sich zur Ergänzung und Aktualisierung bestehender Landplanungssysteme.
Die FAO hat Mitgliedstaaten, technische Experten und regionale Kooperationsinstitutionen an der Überarbeitung der Leitlinien beteiligt; diese wurden vom 30. Landwirtschaftsausschuss der FAO anerkannt. In der nächsten Phase plant die FAO die Veröffentlichung eines begleitenden „Praktikerleitfadens", der den neunstufigen Rahmen weiter zu einem umsetzbaren Anleitungsdokument ausarbeiten soll.
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