de.wedoany.com-Bericht: Das indische Energieministerium hat eine neue Anweisung erlassen, die die Anforderungen an den lokalen Fertigungsanteil in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Umspannwerken (HGÜ) anpasst, um die heimische Fertigungsindustrie zu fördern. Die Anordnung zielt auf HGÜ-Systeme auf Basis von netzgeführten Stromrichtern ab und soll im Einklang mit der Initiative „Make in India" den Anteil lokaler Beschaffung schrittweise erhöhen.
Der überarbeitete Zeitplan sieht vor, dass Projekte, die vor dem 31. März 2028 beginnen, nur einen lokalen Fertigungsanteil von 30 % benötigen; danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung: ab April 2028 auf 40 %, ab April 2030 auf 50 % und schließlich ab dem 1. April 2032 wieder auf 60 %, wobei dieser Wert mindestens bis März 2035 beibehalten wird. Zuvor lag die Mindestanforderung bei 60 %, die neue Regelung gewährt der Branche nun eine Übergangsfrist.
Die vom stellvertretenden Sekretär Kumar Amrendra unterzeichnete Anweisung behält die übrigen Bestimmungen der Public Procurement Order von 2021 bei und wurde an Institutionen wie die NITI Aayog und das Kabinettssekretariat verteilt. Die Politik bietet in- und ausländischen Herstellern einen klaren Fahrplan, unterstützt den Aufbau von Lieferketten und lokale Investitionen, fördert die Vision eines „selbstbestimmten Indiens" (Atmanirbhar Bharat) und gewährleistet gleichzeitig den stetigen Fortschritt von Stromübertragungsprojekten.
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