de.wedoany.com-Bericht: Die chinesische Staatliche Behörde für Grubensicherheitsaufsicht hat im Jahr 2026 die „Mitteilung zur Verstärkung der Bekämpfung von ‚Drei-Verstößen' in Bergwerksbetrieben" herausgegeben. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die „Drei-Verstöße" (Verstöße gegen Anweisungen, Verstöße gegen Arbeitsverfahren, Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin) in Bergwerksbetrieben seit Beginn dieses Jahres deutlich zugenommen haben, was zu einer Häufung von Arbeitsunfällen geführt hat. Um die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle in Bergwerken wirksam zu reduzieren, hat die Behörde Maßnahmen zur Verbesserung des Systems zur Bekämpfung der „Drei-Verstöße", zur strengen Kontrolle von Verstößen gegen Anweisungen und Arbeitsverfahren sowie zur strikten Verhinderung von Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin angeordnet.
Im Hinblick auf die Verbesserung des Systems fordert die Mitteilung die Grubensicherheitsaufsichts- und -kontrollbehörden aller Ebenen auf, die Bergwerksbetriebe dazu anzuhalten, klare Einstufungskriterien für „Drei-Verstöße" festzulegen und diese nach Risikograd und Schwere der Folgen in die drei Stufen „allgemein", „schwerwiegend" und „besonders schwerwiegend" zu unterteilen. Gleichzeitig ist ein verbindlicher Bewertungsmechanismus einzurichten, bei dem die Untersuchungsergebnisse und Bewertungsergebnisse regelmäßig an gut sichtbaren Stellen wie dem Ort der Schichtbesprechung und dem Personaleinfahrtsbereich bekannt gegeben werden. Bergwerksbetriebe müssen einen geschlossenen Managementprozess für „Drei-Verstöße" nach dem Schema „Prävention – Entdeckung – Untersuchung – Analyse – Betreuung – Rückbesuch" aufbauen. Personen mit schwerwiegenden „Drei-Verstößen" dürfen erst nach einer Lernphase unter Arbeitsunterbrechung, der Einbeziehung der Familie und einem Rückkehrversprechen wieder eingesetzt werden. Die erste für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person muss regelmäßig Ursachenanalysen zu „Drei-Verstößen" durchführen und für Schlüsselpersonen mit „wiederholten Verstößen und mehrfachen Arbeitsunfällen" ein „Schwarze-Liste"-System einführen.
In Bezug auf Verstöße gegen Anweisungen verbietet die Mitteilung Bergwerksbetrieben ausdrücklich, Produktions- und Betriebsziele vorzugeben, die die Kapazität, Intensität oder Personalstärke überschreiten, riskante Arbeiten zu erzwingen, angemessene Bauzeiten zu verkürzen oder Personal ohne entsprechende Befähigungsnachweise einzusetzen. Beschäftigte haben das Recht, die Ausführung von Anweisungen, die gegen Vorschriften verstoßen, durch Führungskräfte zu verweigern und dies unter Umgehung des Dienstwegs zu melden. Für Beschäftigte, deren Meldungen sich als zutreffend erweisen, sind gemäß den Vorschriften Belohnungen vorzusehen. Bei der Einfahrt unter Tage mit der Schicht muss die Überprüfung, ob bei Führungskräften aller Ebenen Verstöße gegen Anweisungen vorliegen, ein Schwerpunkt sein. Hinsichtlich der Kontrolle von Verstößen gegen Arbeitsverfahren legt die Mitteilung die Praxis von „Verständniskarten" mit Arbeitsplatzlisten fest, fördert die Sicherheitsbestätigungsmethode „Fingerzeig und mündliche Beschreibung" bei risikoreichen Arbeiten, setzt das Prinzip „Keine Arbeit ohne Videoüberwachung" umfassend durch und treibt die Anwendung von KI-gestützten intelligenten Technologien zur Bekämpfung von „Drei-Verstößen" voran. Was Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin betrifft, so muss sich das gesamte Personal vor der Einfahrt in untertägige Bergwerke einer Personenkontrolle unterziehen, die Anzahl der pro Schicht einfahrenden Personen darf die festgelegte Begrenzung nicht überschreiten, unter Tage dürfen keine Leiharbeiter eingesetzt werden, und es ist verboten, Abbau- und Vortriebsarbeiten vorschriftswidrig extern zu vergeben.
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