Bundesnetzagentur schlägt neues Strompreissystem vor, Offshore-Windkraft von Kapazitätsentgelten befreit
2026-06-05 11:08
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de.wedoany.com-Bericht: Die Bundesnetzagentur hat ein erstes Konzept für ein neues allgemeines Stromnetzentgeltsystem (AgNes) vorgelegt, ein wichtiges Signal für das Vertrauen der Investoren in die Offshore-Windenergie. Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) begrüßt diesen Entwurf, insbesondere die darin vorgesehene Befreiung bestehender Offshore-Windparks und bereits ausgeschriebener Projekte von den geplanten Kapazitätsentgelten. Der Verband sieht darin einen Schutz von Entscheidungen, die unter den bisherigen regulatorischen Bedingungen getroffen wurden.

Die BWO hat am 3. Juni eine Studie der energiewirtschaftlichen Beratungsgesellschaft Neon Neue Energieökonomik in Auftrag gegeben. Das Ergebnis zeigt, dass Erzeugernetzentgelte bei der Offshore-Windenergie nicht die erhoffte Lenkungswirkung entfalten und auch keine effizientere Netzkofinanzierung ermöglichen würden. Die Kernargumentation beruht auf strukturellen Gründen: Anders als andere Erzeugungsanlagen werden Offshore-Windparks, Netzanschlüsse und Anschlusskapazitäten staatlich zentral geplant und zugewiesen, sodass zusätzliche Entgelte keine netzdienlicheren Standortentscheidungen anreizen können, da keine beeinflussbare Standortwahl besteht.

Die Studie weist zudem darauf hin, dass Erzeugernetzentgelte die Kosten der Offshore-Windenergie erhöhen und damit die Gebotspreise in künftigen Ausschreibungen für Differenzverträge (CfD) in die Höhe treiben würden. Da die Bundesregierung für diese Verträge bürgt, würden die Zusatzkosten letztlich auf den Bundeshaushalt zurückfallen, wodurch diese Entgelte zu einer indirekten Netzkofinanzierung über öffentliche Ausgaben und nicht zu einer Effizienzmaßnahme würden.

Stefan Thimm, Geschäftsführer der BWO, begrüßt, dass die Bundesnetzagentur beim Anlegerschutz zentrale Anliegen der Offshore-Windbranche aufgegriffen hat. Er betont, dass Unternehmen, die bereits investiert oder Gebote in Ausschreibungen abgegeben haben, nicht rückwirkend mit zusätzlichen, zuvor nicht absehbaren Risiken belastet werden dürfen. Er ergänzt, dass sich die Position der Behörde im Vergleich zu den ersten Überlegungen im Februar deutlich verschärft habe, was als Fortschritt anzuerkennen sei.

Die BWO begrüßt auch, dass die Regulierungsbehörde derzeit keine dynamischen Erzeugernetzentgelte für die Offshore-Windenergie einführen will. Der Verband betont jedoch, dass mit fortschreitendem Regulierungsprozess eine formelle, dauerhafte Befreiung sowohl von dynamischen Erzeugerentgelten als auch von Baukostenzuschüssen erforderlich sei. Der Verband kündigt an, sich aktiv an der bevorstehenden Konsultation zum Beschlussentwurf zu beteiligen.

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