de.wedoany.com-Bericht: Die Bundesnetzagentur hat auf Grundlage des neu erlassenen Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) die erste Auktion gestartet. Unternehmen müssen bis zum 8. September Gebote für neue steuerbare Erzeugungs- und Langzeitspeicherkapazitäten einreichen. Diese Auktion umfasst 4,5 Gigawatt Kapazität; die Zuschlagsempfänger erhalten Kapazitätszahlungen und müssen die Anlagen 15 Jahre lang verfügbar halten.
Diese Auktion ist die erste von sechs geplanten Runden. Es sind zwei Runden mit jeweils 4,5 Gigawatt für Langzeitkapazitäten vorgesehen, gefolgt von einer Runde mit über 2 Gigawatt für Erzeugungskapazitäten. Ab 2029 werden drei weitere Zusatzauktionen durchgeführt. Zur Unterstützung des Netzausbaus wurde ein regionaler Verteilungsmechanismus eingeführt: Mindestens ein Drittel der Kapazität wird zunächst Projekten im Bereich „Netztechnik Nord“ zugeteilt, danach werden Projekte im Bereich „Netztechnik Süd“ berücksichtigt. Bei der Gebotsbewertung werden 16.000 Euro (etwa 18.274 US-Dollar) pro Megawatt vom Gebotspreis abgezogen. Der Höchstgebotspreis beträgt 244.000 Euro pro Jahr und Megawatt reduzierter Kapazität, wobei die reduzierte Kapazität mit einem gesetzlichen Reduktionsfaktor berechnet wird, der je nach qualifizierter Technologie variiert.
Batteriespeichersysteme müssen strenge Bedingungen erfüllen: Nur Systeme mit einer Mindestentladedauer von 10 Stunden sind zugelassen. Für 10-Stunden-Systeme gilt ein Reduktionsfaktor von 0,58, der bei 20-Stunden-Systemen auf 0,85 ansteigt – identisch mit dem Wert für GuD-Kraftwerke (Gas- und Dampfturbinenkraftwerke). Die Regeln verlangen zudem eine technische Verfügbarkeit von 100 % für Batteriespeicher, während GuD-Kraftwerke bei 85 % liegen. Batteriesysteme müssen einen Roundtrip-Wirkungsgrad von mindestens 92 % nachweisen, was für bestimmte Langzeitspeichertechnologien (einschließlich Redox-Flow-Batterien) eine Herausforderung darstellen könnte. Die Auktion enthält auch Lokalisierungsanforderungen: Schlüsselkomponenten (einschließlich Batteriezellen und Wechselrichter) müssen aus der EU oder aus Ländern mit Freihandelsabkommen mit der EU stammen. Alle Projekte müssen zudem sofortige Reserveleistung bereitstellen können.
Die Bundesnetzagentur plant, die Zuschlagsempfänger am 3. November bekannt zu geben, und erwartet, die Frist für die zweite Auktionsrunde frühestens am 10. November zu veröffentlichen. Präsident Klaus Müller erklärte, dass das StromVKG voraussichtlich bald in Kraft trete. Der Gesetzgeber habe mit diesem Gesetz einen Rahmen geschaffen, der sicherstelle, dass der Strommarkt über ausreichend zuverlässige Kapazitäten verfüge – entscheidend für die Versorgungssicherheit und Zeiten unzureichender erneuerbarer Stromerzeugung. Die Behörde habe bereits vor Verabschiedung des Gesetzes mit den Vorbereitungen für die Umsetzung begonnen und werde die Auktionen so schnell und sorgfältig wie möglich durchführen, damit die ersten Projekte vorankommen könnten.
Das Auktionsdesign stieß auf Kritik aus der Speicherbranche. Branchenvertreter argumentieren, dass die Beschaffungsaktivität zwar formal technologieneutral sei, die technischen Anforderungen jedoch Langzeitbatteriespeicher faktisch wettbewerbsunfähig machten. Mehrere aktuelle Studien haben ergeben, dass Langzeitspeicher den Bedarf an neuen Gaskraftwerken erheblich reduzieren könnten, auch wenn in einem kosteneffizientesten Stromsystem möglicherweise dennoch etwas neue Gasverstromung erforderlich sei. Kritiker hinterfragen zudem den relativ großzügigen Höchstgebotspreis von 244.000 Euro pro Megawatt. Da das Programm über einen Aufschlag finanziert werde, schätzen mehrere Analysen, dass es die Stromkosten für Verbraucher um etwas mehr als 0,01 Euro pro Kilowattstunde erhöhen könnte.
Obwohl die Europäische Kommission das StromVKG noch nicht gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt hat, müssen Unternehmen dennoch Gebote einreichen. Kritiker weisen darauf hin, dass die Regierung – anders als bei vergleichbaren Förderprogrammen – vor dem Start des Mechanismus nicht mit der EU-Kommission konsultiert habe. Daher würden Entwickler aufgefordert, sich zu Projekten zu verpflichten, während die Beihilfeprüfung noch nicht abgeschlossen sei. Einige Rechtsexperten vertreten die Ansicht, dass das StromVKG möglicherweise keine traditionelle beihilferechtliche Genehmigung benötige, da es über einen Aufschlag und nicht über den Bundeshaushalt finanziert werde. Derzeit ist unklar, ob die EU-Kommission deshalb ein formelles Beihilfeverfahren einleiten wird.











