de.wedoany.com-Bericht: Das peruanische Außenhandels- und Tourismusministerium und das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung und Bewässerung arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) in Peru und führen eine Reihe von Maßnahmen durch, um die Anforderungen dieser Verordnung zu fördern.
Im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative planen die beiden Ministerien, das gemeinsam vom peruanischen Außenhandels- und Tourismusministerium (Mincetur), dem Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung und Bewässerung (Midagri) und dem Privatsektor erstellte „Leitfadendokument zur Sorgfaltspflichtprüfung für die Legalität von Kaffee und Kakao im Rahmen der EUDR" zu verbreiten. Um die Verbreitungswirkung und internationale Reichweite sicherzustellen, wird Mincetur die Plattform der peruanischen Handelsbüros im Ausland (OCEX) nutzen.

In diesem Rahmen hielten der stellvertretende Minister für Außenhandel und Tourismus, César Llona Silva, und der stellvertretende Minister für landwirtschaftliche Entwicklung und Politiküberwachung, Jorge Sáenz Rabanal, gemeinsam mit ihren technischen Teams Arbeitstreffen ab, um die nächsten Schritte zur Sicherstellung der Umsetzung der Verordnung zu erörtern.
Die beiden Amtsträger nahmen am Forum „Vorstellung der Fortschritte der nationalen EUDR-Strategie" teil, das sich auf die Fortschritte bei den Ergebnissen, die bestehenden Lücken und die nächsten Schritte für das Jahr 2026 konzentrierte. Vizeminister Llona betonte, dass das Außenhandels- und Tourismusministerium weiterhin koordiniert und professionell mit allen relevanten Akteuren – dem öffentlichen Sektor, dem Privatsektor, internationalen Kooperationspartnern, der Wissenschaft und den Erzeugern – zusammenarbeiten werde, um eine wirksame, inklusive und nachhaltige Umsetzung der nationalen EUDR-Strategie voranzutreiben.
Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten wurde am 31. Mai 2023 veröffentlicht und stellt Anforderungen an den Verkauf von Produkten wie Kakao, Kaffee und Ölpalmen. Exporteure müssen nachweisen, dass die Produkte legalen Ursprungs sind, die Anbaugebiete nicht von Entwaldung betroffen sind und die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Verordnung verlangt zudem die Einführung von Sorgfaltspflichtmechanismen in der gesamten Lieferkette.
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