de.wedoany.com-Bericht: Der Gouverneur von Connecticut, Ned Lamont, hat das Gesetz HB 5340 unterzeichnet, ein umfassendes energiepolitisches Gesetz. Es verlängert das langjährige Programm für erneuerbare Energien des Bundesstaates bis 2035, startet ein nachfolgendes kommunales Solarprogramm, verlangt die Einführung automatisierter Baugenehmigungen für private Solaranlagen und legt neue Vorschriften für die Nutzung tragbarer, steckbarer Solarzellen in Wohngebäuden fest.

Neben Maßnahmen zur Förderung der Solarenergie enthält das Gesetz HB 5340 auch zwei Bestimmungen, die neue Solaranlagen einschränken. Eine davon setzt bestimmte große Solarprojekte sofort aus, die andere führt jährliche Obergrenzen für die Gesamtförderung und die installierte Leistung neuer Solaranlagen im gesamten Bundesstaat ein.
Einige Umweltorganisationen äußerten Bedenken hinsichtlich der einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes. Die Interessenvertretung Environment Connecticut erklärte auf ihrer Website, dass diese beiden Regelungen „neue Hürden“ für die Solarenergie schaffen würden, und bezeichnete die letztgenannte Politik insbesondere als „beispiellose Obergrenze“, die dazu führen könnte, dass Hausbesitzer ihre Installationspläne aufgrund von Genehmigungsverzögerungen verschieben müssten. Dennoch erklärte die Organisation, dass sie letztlich mit den Gesetzgebern zusammengearbeitet habe, um das Gesetz zu verabschieden, da die anderen wichtigen Bestimmungen des Gesetzes wertvoll seien.
Die verschiedenen neuen Maßnahmen des Gesetzes HB 5340 werden in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten. Die Vorschriften für Balkonsolaranlagen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft; die Tarife für das Programm für erneuerbare Energien und die Ausschreibungen für kommunale Solarprojekte werden am 1. Januar 2028 eingeführt; eine landesweite automatisierte Lösung für private Baugenehmigungen muss bis zum 1. Juli 2028 umgesetzt sein.
Was den Solarmarkt des Bundesstaates betrifft, liegt Connecticut in der Regel im Mittelfeld. Laut Daten der Solar Energy Industries Association (SEIA) belegt der Bundesstaat landesweit den 27. Platz bei der installierten Solarkapazität; etwa 5,53 % des Stroms stammen aus Solarenergie, was nahe am nationalen Durchschnitt von 6 % liegt, wie aus dem Marktbericht von Hitachi Energy hervorgeht. Bis März 2026 zeigen Daten der US Energy Information Administration (EIA), dass die kleine Solarkapazität in Connecticut (Systeme unter 1 MW) nahezu 1,4 GW beträgt, während die Kapazität von Solarkraftwerken im Versorgungsmaßstab 495 MW beträgt. Diese Zahlen platzieren den Bundesstaat landesweit auf Platz 11 bei der kleinen Kapazität und auf Platz 37 bei der Kapazität im Versorgungsmaßstab.
Das Gesetz HB 5340 legt eine Obergrenze von 180 MW für die Beschaffungsziele von Versorgungsunternehmen für saubere Energie aus Wohn-, Nichtwohn- und kommunalen Solarprogrammen fest, die zudem auf ein Gesamtbudget von 85 Millionen US-Dollar begrenzt ist. Diese Beschränkungen treten ab 2028 in Kraft. Im Jahr 2025 zeigen EIA-Daten, dass der Bundesstaat 129 MW an kleiner Kapazität und 46,7 MW an Kapazität zwischen 1 MW und 5 MW hinzugefügt hat, insgesamt 175,7 MW, was nahe an der neuen gesetzlichen Obergrenze liegt. Das Gesetz schließt jedoch Solaranlagen für Wohngebäude mit integriertem Stromspeicher von der neuen Obergrenze aus, was der Branche Raum lässt, sich durch die Priorisierung von Solar-plus-Speicher-Wohnanlagen an die Politik anzupassen.
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