Neues Bergbaugesetz in Mosambik verlangt staatliche Beteiligung von 15 % an Bergbauunternehmen
2026-06-10 15:37
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de.wedoany.com-Bericht: Der mosambikanische Präsident Daniel Chapo hat ein neues Gesetz unterzeichnet, das den Staat berechtigt, einen Anteil von 15 % an allen Bergbauunternehmen und lokalen Mineralverarbeitern des Landes zu halten, um die Kontrolle über die eigenen Ressourcen angesichts der steigenden Nachfrage nach Batteriematerialien zu verstärken.

Mosambik ist der drittgrößte Graphitproduzent der Welt, einem wichtigen Rohstoff für die Herstellung von Elektrofahrzeugen und Energiespeicherbatterien. Die mosambikanische Regierung gab am 3. Juni bekannt, dass das vom Parlament im Mai verabschiedete Bergbaugesetz darauf abzielt, die Verwaltung strategischer Ressourcen zu stärken, um die nationalen Interessen zu wahren.

Laut dem von Reuters eingesehenen neuen Bergbaugesetz wird die Regierung über die staatliche Bergbaugesellschaft (ENM) unentgeltlich mindestens 15 % der Anteile an allen Bergbauprojekten in verschiedenen Phasen halten, und diese Beteiligung ist unverwässerbar. Es ist derzeit unklar, ob das neue Gesetz für bereits in Betrieb befindliche Minen gilt, die meist langfristige Verträge haben.

Damit reiht sich Mosambik in die wachsende Zahl afrikanischer Länder ein, die ihre Ressourcenkontrolle verstärken. Zu den Ländern, die ebenfalls die Kontrolle über Rohstoffe verschärfen, um höhere Einnahmen zu erzielen, gehören Simbabwe, ein bedeutender Produzent von Lithiumkonzentrat, sowie die Demokratische Republik Kongo, der weltweit größte Kobaltproduzent und ein wichtiger Kupferproduzent.

Die Balama-Mine von Syrah Resources im Norden Mosambiks ist eine der größten Graphitminen der Welt. Laut Daten des US Geological Survey (USGS) sind China und Madagaskar die weltweit größten Graphitproduzenten. Gemfields besitzt im Norden Mosambiks in Montepuez die größte Rubinmine der Welt. Zuvor hielten Rio Tinto und die brasilianische Vale bedeutende Kohleminen in Mosambik.

Die neuen Vorschriften verbieten Unternehmen die Ausfuhr von unverarbeiteten oder halbverarbeiteten Mineralprodukten, es sei denn, es wurde eine ministerielle Sondergenehmigung auf der Grundlage eines genehmigten Plans zur endgültigen lokalen Verarbeitung erteilt.

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