Nicht-Makler-Privatplatzierung von Buffalo Potash in Kanada auf 13,5 Mio. CAD aufgestockt
2026-06-23 14:33
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de.wedoany.com-Bericht: Die Buffalo Potash Corporation (TSXV: BUFF, OTCQB: BLPTF) hat aufgrund der starken Nachfrage von Investoren ihre zuvor angekündigte Nicht-Makler-Privatplatzierung weiter aufgestockt, wobei der Gesamtbetrag auf maximal 13,5 Mio. CAD erhöht wurde. Das Unternehmen veröffentlichte ursprünglich am 8. und 9. Juni 2026 entsprechende Pressemitteilungen. Die Emission wurde zunächst auf mindestens 5 Mio. CAD festgelegt und anschließend auf mindestens 7,5 Mio. CAD erhöht. Das Unternehmen erwartet, die Emission bis zum 30. Juni 2026 in zwei Tranchen abzuschließen.

Die Bedingungen der Emission und die ausgegebenen Wertpapiere entsprechen den Angaben in der Pressemitteilung vom 8. Juni 2026. Die Hard-Dollar-Einheiten werden zu 0,45 CAD pro Einheit angeboten, wobei jede Einheit eine Stammaktie des Unternehmens und einen halben Bezugsschein für Stammaktien (ein ganzer Bezugsschein) umfasst. Die Flow-Through-Aktien werden zu 0,52 CAD pro Aktie angeboten, und die Charity-Flow-Through-Einheiten zu 0,558 CAD pro Einheit. Jede Flow-Through-Aktie besteht aus einer Aktie, die den Definitionen des kanadischen Einkommensteuergesetzes (Income Tax Act) als „Flow-Through-Aktie“ entspricht, und jede Charity-Flow-Through-Einheit umfasst eine solche Flow-Through-Aktie und einen halben Bezugsschein. Jeder ganze Bezugsschein berechtigt zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis von 0,60 CAD und ist ab dem Ausgabedatum 24 Monate gültig. Sollte der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange (TSXV) an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen mindestens 0,90 CAD betragen, kann das Unternehmen die Bezugsscheine mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist vorzeitig auslaufen lassen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Emissionsvolumen um maximal 10 % zu erhöhen, wodurch zusätzlich bis zu 3 Mio. Wertpapiere ausgegeben werden können, mit einem maximalen zusätzlichen Betrag von 1,35 Mio. CAD. Das Unternehmen kann diese Aufstockungsoption nach eigenem Ermessen jederzeit vor Abschluss der Emission ganz oder teilweise ausüben.

Die durch die Emission aufgenommenen Mittel werden für verschiedene Zwecke verwendet. Die Mittel aus den Flow-Through-Aktien und Charity-Flow-Through-Einheiten werden zur Erschließung des geologischen Potenzials des Disley-Projekts und zur Finanzierung des untertägigen Infrastrukturbaus für das erste Produktionsmodul dieses Projekts in Saskatchewan verwendet. Die Nettoeinnahmen aus den Hard-Dollar-Einheiten werden für allgemeines Betriebskapital und Unternehmenszwecke verwendet. Die Emission unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Alle Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Ein Betrag in Höhe des Gesamterlöses aus den Flow-Through-Aktien wird verwendet, um bis zum 31. Dezember 2027 qualifizierte „kanadische Explorationsausgaben“ im Rahmen des Disley-Projekts zu generieren, die anteilig an die Zeichner der Flow-Through-Aktien abgetreten werden, mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2026. Ein Betrag in Höhe des Gesamterlöses aus den Charity-Flow-Through-Einheiten wird verwendet, um bis zum 31. Dezember 2026 qualifizierte „kanadische Entwicklungsausgaben“ im Rahmen des Disley-Projekts zu generieren, die anteilig an die Zeichner der Charity-Flow-Through-Einheiten abgetreten werden, mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2026. Die kanadischen Entwicklungsausgaben werden gemäß dem Steuergesetz nach der degressiven Saldomethode abgetreten und bieten den Käufern der Charity-Flow-Through-Einheiten keinen 100%igen Vorababzug.

Mit Genehmigung der TSXV kann das Unternehmen für die Emission Vermittlungsgebühren zahlen, die die Zahlung von Bargeld und/oder die Ausgabe von Bezugsscheinen umfassen können. Einige Insider des Unternehmens könnten sich an der Emission beteiligen, was als „Transaktion mit nahestehenden Personen“ im Sinne von Multilateral Instrument 61-101 (Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondertransaktionen, MI 61-101) angesehen werden könnte. Das Unternehmen erwartet, dass diese Beteiligung von den formellen Bewertungs- und Minderheitsaktionärsgenehmigungsanforderungen des MI 61-101 befreit ist. Falls Insider beteiligt sind, werden detaillierte Informationen in einem später eingereichten Wesentlichkeitsänderungsbericht bereitgestellt. Es wird erwartet, dass diese Wertpapiere für registrierte Altersvorsorgepläne (RRSP), registrierte Bildungssparpläne (RESP), registrierte Alterseinkommensfonds (RRIF), registrierte Behindertensparpläne (RDSP), aufgeschobene Gewinnbeteiligungspläne (DPSP), Erstwohnsitz-Sparkonten (FHSA) und steuerfreie Sparkonten (TFSA) qualifiziert sind.

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