Chilenischer Abgeordnetenausschuss verabschiedet Gesetz zur Vereinfachung der Ermäßigung von Bergbaugebühren
2026-06-25 11:12
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de.wedoany.com-Bericht: Der Bergbau- und Energieausschuss der chilenischen Abgeordnetenkammer hat am 24. Juni 2026 in Valparaíso mit 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen den Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Antrags- und Zahlungssystems für Ermäßigungen von Bergbaukonzessionsgebühren insgesamt angenommen. Der Gesetzesentwurf, die erste Bergbau-Gesetzesinitiative der Regierung von Präsident Kast, befindet sich derzeit im ersten Verfassungsverfahren des Kongresses und wurde mit der höchsten Dringlichkeitsstufe behandelt.

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Der Vorschlag der Exekutive zielt darauf ab, die Bestimmungen des Bergbaugesetzbuchs zu den Bergbaugebühren zu ändern. Kernstück ist die Abschaffung der progressiven Erhöhung der Gebühren sowie der Anforderungen an eine Fläche von 500 Hektar, Verwandtschaftsverhältnisse und Unternehmensart, die für die Beantragung von Ermäßigungen im Kleinbergbau erforderlich sind. Darüber hinaus wird eine neue Ermäßigungsklausel für Explorationen eingeführt, sodass Produzenten die Ermäßigung nicht jährlich neu beantragen müssen.

Der chilenische Doppelminister für Wirtschaft und Bergbau, Daniel Mas, erklärte, dass der Gesetzesentwurf darauf abziele, die Bergbautätigkeit zu stärken, insbesondere dem für Nordchile entscheidenden Kleinbergbau flexible Compliance-Instrumente zu bieten. Er betonte, dass der Schwerpunkt des Gesetzes darauf liege, Investitionen zu fördern und das Potenzial des kleinen und mittleren Bergbaus neu zu beleben, Unternehmern Sicherheit und Anreize zu bieten – im Einklang mit dem Ziel der Regierung, ein fördernder Staat für private Initiativen zu sein.

Vizeminister Álvaro González wies weiter darauf hin, dass das Gesetz die Vereinfachung in drei Bereichen klarstelle: Erstens die Abschaffung bürokratischer Anforderungen wie Verwandtschaftsverhältnisse und Unternehmensart, die Kleinbergleute von Vergünstigungen ausschließen; zweitens die Abschaffung progressiver Gebühren für nicht aktive Betreiber; drittens die Ausweitung der Vergünstigungen von Konzessionsinhabern auf Pächter und legale Abbaubetreiber.

Diese von den Produzenten des kleinen und mittleren Bergbaus erwartete Maßnahme wurde bereits im Mai dieses Jahres dem Kongress vorgelegt. Nach der Gesamtgenehmigung setzte das Parlament den 7. Juli als Frist für die Einreichung von Änderungsvorschlägen fest, woraufhin die Abstimmung über die spezifischen Bestimmungen folgt, bevor der Entwurf dem Finanzausschuss der Abgeordnetenkammer zur Diskussion vorgelegt wird. Nach Abschluss der Anpassungen des Gesetzes werden die Bergbauaktivitäten klarere Regeln und ein günstigeres allgemeines Gebührensystem erhalten, das mit den nationalen Bergbauentwicklungszielen in Einklang steht.

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