de.wedoany.com-Bericht: Guineas Präsident Mamadi Doumbouya hat ein sofortiges Verbot der Ausfuhr von unverarbeitetem Gold angekündigt. Sämtliches Gold muss vor der Ausfuhr lokal raffiniert, zertifiziert und verarbeitet werden. Nicht konformen Betreibern drohen Lizenzentzug und Vertragskündigung. Dies ist eine der bislang aggressivsten Anpassungen der Bergbaupolitik Guineas, die darauf abzielt, die heimische Raffination zu stärken und mehr Wert aus der Goldindustrie zu schöpfen.

Guineas Bergbauminister Bouna Sylla erklärte gegenüber Reuters, das Goldausfuhrverbot basiere auf einer umfassenderen Strategie, das Land als regionales Goldverarbeitungszentrum zu positionieren. Die derzeit im Bau befindliche Nimba Gold Raffinerie im Stadtteil Gbessia von Conakry verfügt über eine anfängliche Jahreskapazität von 530 Tonnen bei Investitionen von 30 Millionen US-Dollar. Der kommerzielle Betrieb soll voraussichtlich in diesem Monat beginnen. Im Jahr 2025 betrug Guineas Goldproduktion etwa 2,32 Millionen Unzen (rund 72 Tonnen). Theoretisch reicht die Raffinationskapazität aus, um die Produktion zu decken. Das Verbot ist jedoch bereits in Kraft getreten; die wahre Bewährungsprobe liegt darin, ob das Land die Raffinerie so schnell wie möglich in Betrieb nehmen kann.
Guinea ist eines mehrerer afrikanischer Länder, die eine Weiterverarbeitung von Rohstoffen anstreben. Simbabwe führte Anfang dieses Jahres Beschränkungen für die Ausfuhr von Rohstoffen und Lithiumkonzentrat ein, um die heimische Verarbeitung zu beschleunigen. Bergbauunternehmen drängten jedoch auf eine Verschiebung, bis ausreichende Raffinationskapazitäten aufgebaut sind. Ghana hat eine Frist bis 2030 für das Verbot der Ausfuhr von unverarbeitetem Gold gesetzt. Kenneth Ashigbey, Präsident der Chamber of Mines of Ghana, erklärte, die Regierung verlange von Bergbauunternehmen, 30 % ihrer Doré-Produktion an die Goldkommission für die heimische Raffination zu verkaufen, während zuvor nur 20 % des Goldes in Barrenform an die Bank of Ghana verkauft wurden. Diese Beispiele zeigen, dass politische Eingriffe das Marktverhalten verändern können, der Erfolg jedoch letztlich von der Infrastrukturbereitschaft und der Umsetzungsfähigkeit abhängt.
Die wahre Herausforderung für Guinea liegt in der Formalisierung der Goldströme, insbesondere im Bereich des handwerklichen und kleinbergbaulichen Abbaus. Im Jahr 2025 exportierte das Land insgesamt 69,3 Tonnen Gold, davon 49,6 Tonnen aus handwerklicher und kleinbergbaulicher Produktion sowie 19,9 Tonnen aus industrieller Förderung. Ein Großteil des handwerklich gewonnenen Goldes fließt über informelle Netzwerke. Aufgrund von Grenzlücken gehen jährlich schätzungsweise 50 Tonnen verloren, was die Durchsetzung des Verbots erschwert. Auch die Kosten für die lokale Raffination stellen eine Herausforderung dar. Ashigbey wies darauf hin, dass die Raffinationskosten für Bergbauunternehmen zuvor zwischen 0,04 % und 0,2 % lagen, während sie nun auf 0,55 % gestiegen sind. Große Bergbaukonzerne müssen erhebliche zusätzliche Kosten tragen. Die Stromversorgung ist ein weiterer limitierender Faktor. Die Weltbank schätzt, dass allein für den Bergbaubetrieb bis 2028 eine Stromkapazität von 700 Megawatt erforderlich sein wird. Die eigene Raffinationsinitiative der Bauxitindustrie verbraucht bereits die begrenzte Kapazität; die State Power Investment Corporation (SPIC) aus China musste ein 250-Megawatt-Kraftwerk an ihr Aluminiumoxidgeschäft koppeln, um die Versorgung sicherzustellen. Obwohl der Strombedarf für die Goldraffination weit unter dem der Aluminiumoxidschmelze liegt, wird die Nimba-Raffinerie dennoch um Kapazität in einem zunehmend angespannten Stromnetz konkurrieren müssen.
Guineas Goldverbot könnte die Wertschöpfungskette des Bergbausektors des Landes neu gestalten und neue Investitionen in Raffination, Infrastruktur und nachgelagerte Dienstleistungen freisetzen. Der Erfolg dieser Politik wird jedoch mehr von der Umsetzungskraft als von politischem Ehrgeiz abhängen, insbesondere davon, ob die Raffinationskapazitäten schnell online gebracht, die handwerkliche Versorgung formalisiert und die Einhaltung der Vorschriften erzwungen werden kann, ohne die Exporte zu unterbrechen. Die Handelskammer für Bergbau Guineas (Guinea’s Chamber of Mines) lehnte eine Stellungnahme ab.








