Chinas drei Ministerien passen Steuervergünstigungen für Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer bei energieeffizienten und neuen Energiefahrzeugen an
de.wedoany.com-Bericht: Mit Genehmigung des Staatsrates haben das Finanzministerium, die Staatliche Steuerverwaltung und das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie heute (3.) gemeinsam eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der die Steuervergünstigungen für die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer bei energieeffizienten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit neuen Energien angepasst werden.
Laut WeDoAny News wird ab dem 1. Januar 2027 die Politik der halbierten Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer für energieeffiziente Fahrzeuge sowie die Steuerbefreiung für reine Elektro-Nutzfahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (einschließlich Range-Extender) und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge aufgehoben. Für neu erworbene Fahrzeuge dieser Art sowie für Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erworben wurden, wird die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer" sowie dessen Durchführungsbestimmungen und anderen einschlägigen Vorschriften erhoben.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer" fallen reine Elektro-Pkw und Brennstoffzellen-Pkw nicht in den Steuergegenstand der Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer und sind von dieser Steuer befreit.
Gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachung entfällt ab dem 1. Januar 2027 für reine Elektro-Nutzfahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (einschließlich Range-Extender), Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge und energieeffiziente Fahrzeuge, die der Steuerpflichtige vor Inkrafttreten der Bekanntmachung erworben hat, die Steuervergünstigung; diese Fahrzeuge müssen die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer vorschriftsmäßig entrichten.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen für reine Elektro-Nutzfahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (einschließlich Range-Extender), Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge und energieeffiziente Fahrzeuge die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer auf der Grundlage der von den Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte gemäß der dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer" beigefügten „Tabelle der Steuersätze für die Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer" festgelegten spezifischen anwendbaren Steuersätze für Fahrzeuge berechnet und entrichtet werden.
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