Russisches Ministerium für digitale Entwicklung erlässt neue Telekommunikationsvorschriften, die im März 2027 in Kraft treten
de.wedoany.com-Bericht: Das russische Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien (Минцифры) hat einen Entwurf zur Änderung der Telekommunikationsdienstleistungsvorschriften erstellt, um die zweite Reihe von Gesetzesmaßnahmen zur Bekämpfung von Internetbetrug umzusetzen. Der Entwurf soll voraussichtlich am 1. März 2027 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein.
Gemäß dem Entwurf enthält das Gesetz „Antifrod 2" (Антифрод 2) eine Reihe neuer Regelungen. Demnach hat eine natürliche Person erst 90 Tage nach der Zuteilung der Rufnummer das Recht, den mit dieser Nummer verbundenen Vertrag zu kündigen. Wird der Kündigungswunsch innerhalb von 90 Tagen nach der Zuteilung der Rufnummer geäußert, ist der Betreiber verpflichtet, den Dienst sofort und kostenfrei auszusetzen.
Der Entwurf sieht vor, dass ein natürlicher Nutzer die ihm aufgrund eines Vertrags über mobile Funktelefoniedienste zugewiesene Telefonnummer dem Betreiber mitteilen kann, dass er sie an die in Artikel 45, Absatz 10 des Kommunikationsgesetzes genannten Personen (Familienmitglieder und nahe Verwandte) weitergegeben hat, und das Alter dieser Personen angeben muss. Die Regierung der Russischen Föderation ist berechtigt, Sonderregelungen für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten für Telefonnummern festzulegen, die an Personen unter 18 Jahren weitergegeben werden.
Der Entwurf präzisiert auch mehrere Pflichten der Betreiber. Die Betreiber sind verpflichtet, bei Erhalt geänderter Nutzerdaten aus dem einheitlichen Identifikations- und Authentifizierungssystem eine zusätzliche Überprüfung der Nutzerdaten durchzuführen. Der Entwurf legt die Art und Weise fest, wie natürliche Nutzer dem Betreiber die Weitergabe der Telefonnummer an die in Artikel 45, Absatz 10 des Kommunikationsgesetzes genannten Personen unter Angabe des Alters mitteilen, sowie die Sonderregelungen für die Bereitstellung von mobilen Funktelefoniediensten durch die Betreiber an Personen unter 18 Jahren.
Für Minderjährige sind die Betreiber verpflichtet, keine SMS zu senden (mit Ausnahme von SMS, die zur Identifikation und/oder Authentifizierung in staatlichen Informationssystemen verwendet werden), keine Anrufe von Nummern zuzulassen, die aus Kommunikationsnetzen ausländischer Betreiber stammen und ausländische Nummerierungssysteme und -pläne verwenden, sowie die Inanspruchnahme von Kommunikationsdiensten beim Roaming im Ausland zu verbieten.
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